Betroffen – was nun?
Sie haben bei einem vermutlichen Fake-Shop bestellt und bezahlt, aber keine oder gefälschte Ware erhalten? Handeln Sie jetzt – jede Stunde zählt. Diese Seite führt Sie Schritt für Schritt durch Zahlungsstopp, Beweissicherung, Anzeige und Absicherung Ihrer Konten.
6 Quellen▼
- Verbraucherzentrale – Internet-Betrug: Geld zurückholen
- Verbraucherzentrale Hamburg – Achtung, fieser PayPal-Trick in Fake-Shops
- Watchlist Internet – Was tun, wenn Sie in einem Fake-Shop bestellt haben
- Polizeiliche Kriminalprävention – Fake-Shops
- Onlinewache der Polizei (zentrales Portal)
- PayPal – Käuferschutz (Bedingungen)
Dieser Text bietet eine allgemeine, redaktionell aufbereitete Orientierung und keine Rechtsberatung. Fristen, Erfolgsaussichten und Zuständigkeiten hängen vom Einzelfall, der Zahlungsart und den Bedingungen Ihrer Bank bzw. Ihres Zahlungsdienstleisters ab. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale, eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt oder die Polizei. Angaben ohne Gewähr.
Das Wichtigste in Kürze
- 1Sofort handeln – jede Stunde zählt. Kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank bzw. Ihren Zahlungsdienst. Bei einer normalen Überweisung ist eine Rückholung nur möglich, solange die Bank den Auftrag noch nicht ausgeführt hat.
- 2Beweise sichern, bevor der Shop offline geht (Screenshots, Bestellbestätigung, Zahlungsbeleg, Kommunikation).
- 3Geld zurückholen – je nach Zahlart unterschiedlich (Lastschrift-Rückbuchung, Kreditkarten-Chargeback, PayPal-Käuferschutz).
- 4Anzeige erstatten – online über die Onlinewache Ihres Bundeslandes oder bei jeder Polizeidienststelle.
- 5Konten & Passwörter absichern, wenn Sie ein Kundenkonto angelegt haben.
- 6Fake-Shop melden, um andere zu warnen.
Sofortmaßnahmen – Zahlung stoppen und zurückholen
Handeln Sie so schnell wie möglich. Die Chance, Geld zurückzubekommen, sinkt mit jeder Stunde. Der richtige Weg hängt von Ihrer Zahlungsart ab.
Überweisung (Vorkasse / SEPA-Überweisung)
- Sofort die eigene Bank anrufen und fragen, ob die Überweisung noch gestoppt werden kann.
- Eine selbst getätigte Überweisung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden, sobald die Bank den Auftrag ausgeführt hat. Nur solange sie noch nicht ausgeführt ist, besteht eine (geringe) Chance auf Rückholung.
- Bei Echtzeitüberweisungen ist das Geld in Sekunden weg – eine Rückholung ist praktisch ausgeschlossen. Trotzdem Bank informieren und Betrugsverdacht melden.
SEPA-Lastschrift
- Eine berechtigte/genehmigte Lastschrift können Sie innerhalb von acht Wochen ab dem Abbuchungsdatum ohne Angabe von Gründen bei Ihrer Bank zurückbuchen lassen.
- War die Lastschrift nicht autorisiert, beträgt die Frist bis zu 13 Monate.
- Rückbuchung online im Banking, per Formular oder telefonisch veranlassen.
Kreditkarte (Chargeback)
- Über das Chargeback-Verfahren kann die Zahlung bei der kartenausgebenden Bank storniert werden.
- Wenden Sie sich an Ihre Bank/Ihren Kartenanbieter und melden Sie den Betrugsverdacht bzw. „Ware nicht erhalten".
- Reichen Sie Belege ein (Bestellung, Zahlungsbeleg, Kontaktversuche mit dem Shop). Es kann eine Bearbeitungsgebühr anfallen.
PayPal-Käuferschutz
- Nur die Zahlungsart „Waren und Dienstleistungen" ist über den PayPal-Käuferschutz abgesichert.
- Verbreitete Falle: In Fake-Shops ist der PayPal-Bezahllink oft so voreingestellt, dass „Geld an Freunde und Familie senden" ausgewählt ist – vom Käuferschutz ausgeschlossen.
- Im PayPal-Konto einen Fall im Konfliktlösungs-/Meldecenter eröffnen. Ein Problem muss innerhalb von 180 Tagen ab dem Zahlungsdatum gemeldet werden.
„Sofortüberweisung", Klarna, Kauf auf Rechnung
- „Sofortüberweisung" ist letztlich eine Überweisung – Rückholung nur eingeschränkt möglich. Anbieter dennoch informieren.
- Bei Kauf auf Rechnung oder Klarna: noch nicht bezahlen bzw. offene Zahlung stoppen und dem Zahlungsdienst den Betrugsverdacht melden.
Bargeldtransfer (Western Union, MoneyGram) & Guthabenkarten
- Sofort die Betrugs-Hotline des Anbieters anrufen. Eine Rückholung ist nur möglich, solange das Geld noch nicht in der Filiale abgeholt wurde.
- Zahlungen per Paysafecard o. Ä. sind praktisch nicht zurückzuholen – dennoch Codes/Belege sichern und Anzeige erstatten.
Kontaktieren Sie zuerst Bank/Zahlungsdienst (Zeitfaktor!) und parallel die Polizei. Viele Dienste verlangen als Nachweis, dass Sie den Shop erfolglos kontaktiert haben – dokumentieren Sie diesen Versuch.
Beweise sichern (bevor der Shop verschwindet)
Fake-Shops werden oft kurzfristig abgeschaltet. Sichern Sie deshalb sofort alle Belege – am besten als Screenshot und als Ausdruck/PDF (z. B. über die Druckfunktion „Als PDF sichern", enthält URL, Datum und Uhrzeit).
- Shop-URL/Domain und – falls vorhanden – das Impressum (Screenshot der ganzen Seite inkl. Adresse im Browser).
- Bestellbestätigung und Rechnung (E-Mail und Anhänge).
- Zahlungsbeleg / Kontoauszug mit Empfänger, IBAN/Kontodaten, Betrag, Datum, Verwendungszweck.
- Screenshots der Produktseite, des Preises und des Bestellvorgangs.
- Gesamte Kommunikation mit dem Shop (E-Mails, Chat, Kontaktformular-Bestätigungen).
- Konto-/Login-Daten, die Sie beim Shop angelegt haben (nur zur eigenen Übersicht).
Anzeige bei der Polizei erstatten
Betrug im Internet ist eine Straftat. Eine Anzeige ist wichtig – auch wenn Täter oft im Ausland sitzen –, weil sie Ermittlungen ermöglicht und zur Löschung des Shops beitragen kann. Liegt der Tatort in Deutschland, wählen Sie das Bundesland des Tatorts; ist er im Ausland, im Internet oder unbekannt (typisch für Fake-Shops), wählen Sie Ihr Wohnort-Bundesland.
Bereithalten: persönliche Daten, Sachverhalt (was, wann, wo, wie), bekannte Daten der Gegenseite (Shop-Name, URL, Empfänger-IBAN, E-Mail) sowie Ihre Beweise als Datei-Upload.
Bank bzw. Zahlungsdienst kontaktieren (Details)
Auch wenn Sie schon Anzeige erstattet haben: Bleiben Sie an Bank/Zahlungsdienst dran.
- 1Sofort telefonisch melden (Zeitfaktor), dann schriftlich (E-Mail/Formular) mit Belegen nachreichen.
- 2Nennen Sie klar den Betrugsverdacht und die Zahlart.
- 3Fordern Sie ausdrücklich die passende Maßnahme an: Rückbuchung (Lastschrift), Chargeback (Kreditkarte), Käuferschutz-Fall (PayPal) oder Rückruf (Überweisung/Bargeldtransfer).
- 4Beweise beilegen und Ihren erfolglosen Kontaktversuch mit dem Shop dokumentieren – viele Dienste setzen das voraus.
- 5Fristen im Blick behalten: Lastschrift 8 Wochen (bzw. 13 Monate ohne Autorisierung), PayPal 180 Tage ab Zahlung, Kreditkarten-Chargeback je nach Anbieter.
- 6Falls Ihre Kontodaten an den Shop gegeben wurden: mit der Bank besprechen, ob Karte/IBAN gesperrt oder überwacht werden sollte.
Konten und Passwörter absichern
Wenn Sie beim Fake-Shop ein Kundenkonto angelegt oder Daten eingegeben haben:
- Passwort des Shop-Kontos sofort ändern – und jedes weitere Konto, bei dem Sie dasselbe oder ein ähnliches Passwort verwenden.
- Für wichtige Konten einzigartige Passwörter und, wo möglich, Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) aktivieren; ein Passwort-Manager hilft.
- Wachsam bei Folge-Betrug sein: Rechnen Sie mit Phishing-Mails/-Anrufen, die sich auf Ihre Bestellung beziehen. Geben Sie keine weiteren Daten preis, klicken Sie keine Links in verdächtigen Nachrichten.
- Bei preisgegebenen Zahlungsdaten (Karten-/Kontodaten): Kontobewegungen engmaschig prüfen, im Zweifel Karte sperren lassen.
Fake-Shop und Vorfall melden
Melden schützt andere und unterstützt die Aufklärung:
Fake-Shop bei uns melden
Melden Sie den Shop hier – nach Prüfung landet er auf unserer öffentlichen Warnliste und warnt andere Käufer:innen.
Online-Anzeige bei der Polizei
Erstatten Sie kostenlos Anzeige über die Onlinewache Ihres Bundeslands – wichtig für Ermittlungen und Rückerstattung.
Fakeshop AI Warnliste ansehen
Prüfen Sie, ob der Shop bereits gelistet ist, und sehen Sie aktuelle Funde unserer KI.
Häufige Fragen
Bekomme ich mein Geld sicher zurück?
Nein. Die Erfolgsaussichten hängen stark von der Zahlart und der Reaktionszeit ab. Kreditkarte, Lastschrift und PayPal (Waren & Dienstleistungen) bieten die besten Chancen; bei ausgeführter Überweisung, Echtzeitüberweisung, Bargeldtransfer oder „Freunde & Familie" ist es meist sehr schwierig.
Lohnt sich eine Anzeige, wenn die Täter im Ausland sitzen?
Ja. Sie ermöglicht Ermittlungen, kann zur Shop-Löschung beitragen und ist oft Voraussetzung für Rückerstattungsverfahren.
Muss ich den Shop kontaktieren, obwohl er ein Fake ist?
Häufig ja – viele Zahlungsdienste verlangen einen dokumentierten (erfolglosen) Kontaktversuch als Nachweis. Dokumentieren Sie ihn, aber geben Sie keine weiteren Daten preis.
Welches Bundesland wähle ich für die Online-Anzeige?
Liegt der Tatort in Deutschland, wählen Sie das Bundesland des Tatorts. Liegt der Tatort im Ausland, im Internet oder ist unbekannt (typisch für Fake-Shops), wählen Sie das Bundesland Ihres Wohnorts.