Wurde diese IBAN für Betrug gemeldet?
Prüfe ein Bankkonto, bevor du Geld überweist. Wir gleichen die IBAN mit Meldungen ab, die wir geprüft und freigegeben haben.
Drei mögliche Antworten
Mehr sagt der IBAN-Check nicht. Die Beispiele sind ausgedacht.
Gemeldet
Zu dieser IBAN liegen Betrugsmeldungen vor, die wir geprüft und freigegeben haben. Zahl nicht an dieses Konto.
Beispiel: 3 freigegebene Meldungen zu DE12 •••• •••• •••• •••• 34, erste Meldung am 04.08.2026
Keine Meldung
Uns liegt zu dieser IBAN nichts vor. Das ist keine Entwarnung: Die meisten Konten hat nie jemand gemeldet.
Beispiel: Keine freigegebenen Meldungen zu AT61 •••• •••• •••• 89
Keine gültige IBAN
Format oder Prüfziffer stimmen nicht. Das erkennen wir schon beim Tippen, abgefragt wird dann nichts.
Beispiel: Prüfsumme ungültig. Bitte kontrolliere die IBAN.
Was das Ergebnis bedeutet
Es gibt Meldungen zu dieser IBAN
Zahle nicht an dieses Konto. Hast du bereits gezahlt, informiere sofort deine Bank und frage nach einer Rückholung der Überweisung. Sichere Bestellbestätigung und Kontoauszug und erstatte Anzeige bei der Polizei. Nenne dabei die IBAN des Empfängers.
Es gibt keine Meldungen zu dieser IBAN
Das ist keine Entwarnung. Die meisten Konten sind bei uns unbekannt, weil niemand sie gemeldet hat. Ein leeres Ergebnis heißt: Uns liegt nichts vor. Prüfe den Shop zusätzlich und zahle bei Unsicherheit mit einem Verfahren, das eine Rückholung erlaubt.
Wie viele Meldungen vorliegen
Die Sammlung freigegebener Meldungen steht am Anfang. Ein Ergebnis „keine Meldungen“ ist deshalb derzeit der Normalfall und sagt über das Konto fast nichts aus. Jede Meldung nach einem Schaden macht den Abgleich für die nächste Person aussagekräftiger.
Wie eine IBAN in den Abgleich kommt
Wir kaufen keine Kontodaten zu und übernehmen keine Listen Dritter. Jeder Eintrag geht auf eine Meldung von Betroffenen zurück.
Meldung
Wer an ein Konto gezahlt und nichts erhalten hat, meldet den Fall und gibt die Empfänger-IBAN freiwillig an.
Prüfung von Hand
Bis zur Freigabe zählt die IBAN nirgends, weder hier noch in der Shop-Prüfung.
Eintrag
Nach der Freigabe entsteht ein Eintrag mit Zähler und Datum der ersten Meldung.
Weitere Meldungen
Melden mehrere Betroffene dasselbe Konto, steigt der Zähler. Die Shop-Prüfung berücksichtigt freigegebene Konten ebenfalls.
Datenschutz
- Die formale Prüfung (Länderkennung, Länge, Prüfziffer) läuft in deinem Browser. Eine fehlerhafte Nummer wird nicht gesendet.
- Bei der Abfrage geht nur die IBAN an unseren Server. Wir speichern sie nicht und verknüpfen sie mit keinem Profil.
- Zurück kommen die Meldungen (ob es welche gibt, wie viele, wann die erste einging) und bei deutschen IBANs die Bank laut Bundesbank. Kein Kontoinhaber, kein Shop, keine Melder.
- Damit der Dienst nicht zum Durchprobieren von Nummern missbraucht wird, sind die Abfragen je Internetanschluss auf 30 pro Minute begrenzt.
Häufige Fragen
Zwei Prüfungen in einem Schritt
Gib die IBAN ein, an die du gezahlt hast oder zahlen sollst. Wir gleichen sie mit freigegebenen Betrugsmeldungen ab.
Ein Klick auf „Prüfen“ startet zwei unabhängige Prüfungen. Die erste läuft in deinem Browser. Die zweite gleicht die Nummer mit unserer Meldungs-Datenbank ab.
Formale Prüfung im Browser
Zuerst wird geprüft, ob die Eingabe eine gültige IBAN sein kann: zwei Buchstaben Länderkennung, zwei Prüfziffern und eine zum Land passende Länge. Danach wird die Prüfziffer nach dem international genormten Modulo-97-Verfahren nachgerechnet. Das passiert auf deinem Gerät. Eine Nummer mit Zahlendreher geht nicht an unseren Server.
Abgleich mit freigegebenen Meldungen
Ist die Nummer formal stimmig, fragen wir unsere Datenbank ab. Zurück kommt nur, ob es zu dieser IBAN freigegebene Betrugsmeldungen gibt, wie viele es sind und wann die erste einging. Namen, Shop-Domains und Angaben zu den Meldenden gibt der Dienst nicht heraus.
Grenzen dieser Prüfung
- Fakeshops können das Empfängerkonto wechseln. Eine heute unauffällige IBAN kann morgen gemeldet sein.
- Ein gemeldetes Konto muss nicht den Betreibern des Shops gehören. Zahlungen können über Konten Dritter laufen, die etwa auf ein angebliches Jobangebot eingegangen sind und Geld weiterleiten.
- Eine Meldung ist eine Angabe von Betroffenen, die wir sichten. Sie ist kein Gerichtsurteil und kein Nachweis einer Straftat. Wir zeigen deshalb nur an, dass eine Meldung vorliegt.
- Wir prüfen nicht, wem ein Konto gehört, und nennen keine Kontoinhaber. Diese Information haben nur die kontoführende Bank und die Ermittlungsbehörden.
Deine eigene IBAN wurde gemeldet?
Das kommt vor, etwa nach einem Streit über eine Rücksendung oder weil Dritte dein Konto missbräuchlich angegeben haben. Über das Formular für Betreiber kannst du der Einstufung widersprechen. Jeden Einspruch prüft ein Mensch.
Ist die IBAN-Prüfung anonym?
Du brauchst kein Konto. Die abgefragte IBAN speichern wir nicht. Angezeigt wird nur, ob und wie oft eine IBAN in freigegebenen Meldungen vorkommt, ohne Namen, Domains oder Angaben zu den Meldenden.
Was bedeutet „gemeldet“?
Betroffene haben diese IBAN im Zusammenhang mit einer Zahlung an einen vermuteten Fakeshop angegeben. Jede Meldung prüfen wir von Hand, bevor sie zählt. So sortieren wir Falschmeldungen aus.
Ist eine gemeldete IBAN ein Beweis für Betrug?
Nein. Eine Meldung ist eine Angabe von Betroffenen, die wir geprüft haben. Sie ist kein Gerichtsurteil und keine Rechtsberatung. Wurde dein eigenes Konto zu Unrecht gemeldet, melde dich über die Richtigstellung. Wir sehen uns das von Hand an.
Warum sagt ihr mir nicht, zu welchem Shop die Meldung gehört?
Dieselbe IBAN kann zu mehreren Vorfällen gehören. Einen Shop zu nennen wäre eine öffentliche Zuschreibung, die wir an dieser Stelle nicht belegen können. Der IBAN-Check beantwortet deshalb nur eine Frage: Gibt es Meldungen zu dieser Nummer?
Kann ich mein Geld über euch zurückholen?
Nein. Wir sind kein Zahlungsdienstleister und keine Inkassostelle. Eine Rückholung läuft über deine Bank oder den genutzten Zahlungsanbieter. Wir helfen dir, den Vorfall zu dokumentieren und die zuständigen Stellen zu finden.
Prüft ihr auch, ob es das Konto zu einer IBAN gibt?
Nur rechnerisch. Wir prüfen Aufbau und Prüfziffer. Ob zu der Nummer ein geführtes Konto gehört, kann nur die jeweilige Bank beantworten. Eine formal korrekte IBAN kann zu keinem Konto gehören.
Passend dazu
- Konto und Shop meldenHast du an ein Konto gezahlt und nichts erhalten? Melde den Fall. Nach der Freigabe sehen andere die Meldung.
- Geld überwiesen: was jetzt?Die ersten Schritte nach einer Zahlung, nach Zahlungsart sortiert.
- Soforthilfe für BetroffeneBeweise sichern, Bank informieren, Anzeige erstatten: die Schritte in ihrer Reihenfolge.
Automatisierte Einschätzung ohne Gewähr, keine Rechtsberatung oder Tatsachenbehauptung. Meldungen spiegeln Nutzerangaben wider. Betreiber können eine Richtigstellung beantragen.