Geld an einen Fake-Shop überwiesen? Das können Sie jetzt tun
Das ist ein Schock – und Sie sind nicht allein damit. Atmen Sie kurz durch, dann handeln Sie gezielt: Die folgenden vier Schritte sind so geordnet, dass Sie am schnellsten wirken. Am wichtigsten: jetzt keine Zeit verlieren.
Dieser Text bietet eine allgemeine, redaktionell aufbereitete Orientierung und keine Rechtsberatung. Erfolgsaussichten hängen vom Einzelfall, Zahlungsweg und Zeitpunkt ab. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich an Ihre Bank, die Verbraucherzentrale/Konsumentenschutz oder die Polizei.
Warum ist eine Rückholung oft schwierig?
Ehrlich gesagt: nicht immer gut – aber das liegt nicht an Ihnen. Drei Gründe erklären, warum.
Konten von Mittelsmännern („Money Mules")
Betrüger lassen sich das Geld oft nicht auf ihr eigenes Konto überweisen, sondern auf das Konto einer angeworbenen oder gehackten Mittelsperson. Von dort wird es meist sofort weiterverteilt oder abgehoben – Ihre Bank kann es dann nicht mehr zurückholen.
IBANs wechseln ständig
Die im Impressum oder in der Zahlungsaufforderung genannte Kontoverbindung wird häufig nach kurzer Zeit gewechselt oder ist bereits gesperrt, wenn Ihre Bank reagiert. Das erschwert die Rückverfolgung zusätzlich.
Echtzeitüberweisungen sind sofort weg
Bei einer klassischen Überweisung besteht eine kleine Chance auf einen Rückruf, solange sie noch nicht ausgeführt ist. Eine Echtzeitüberweisung ist dagegen innerhalb von Sekunden beim Empfänger – ein Rückruf ist danach praktisch ausgeschlossen.
In vier Schritten handeln
Bank oder Zahlungsdienst sofort kontaktieren
Jede Minute zählt. Rufen Sie an – nicht nur E-Mail schreiben – und schildern Sie den Betrugsverdacht.
Bank bitten zu prüfen, ob der Auftrag noch gestoppt werden kann. Bei einer normalen Überweisung ist das nur möglich, solange sie noch nicht ausgeführt wurde.
Chargeback beantragen: „Ware nicht erhalten"/Betrugsverdacht bei der kartenausgebenden Bank melden.
Nur bei „Waren & Dienstleistungen" greift der Käuferschutz – Fall im Konfliktlösungscenter eröffnen (Frist: 180 Tage ab Zahlung).
Anzeige bei der Polizei erstatten
Eine Anzeige ist unabhängig von den Erfolgsaussichten der Rückholung wichtig: Sie ermöglicht Ermittlungen und ist oft Voraussetzung für Rückerstattungsverfahren bei Bank oder Zahlungsdienst.
Zentrales Portal, leitet zur Onlinewache Ihres Bundeslands weiter.
Beweise sichern, bevor der Shop offline geht
Fake-Shops werden oft kurzfristig abgeschaltet. Sichern Sie alles jetzt, am besten als Screenshot und als PDF-Ausdruck (enthält URL, Datum, Uhrzeit).
Produktseite, Preis, Bestellbestätigung, Impressum des Shops.
Kontoauszug mit Empfänger-IBAN, Betrag, Datum, Verwendungszweck.
Alle E-Mails und Chat-Verläufe mit dem Shop.
Kostenlose Beratung einholen
Verbraucherschutz-Stellen kennen den Ablauf, dokumentieren Fälle und beraten unabhängig, welche Schritte in Ihrer Situation noch sinnvoll sind.
Kostenlose Verbraucherberatung rund um Online-Einkäufe und Betrugsfälle.
Nächste Schritte
Sofortmaßnahmen erledigt? Dann geht es hier weiter.
Häufige Fragen
Bekomme ich mein überwiesenes Geld zurück?
Das lässt sich nicht pauschal versprechen. Bei einer normalen Überweisung ist eine Rückholung nur möglich, solange die Bank den Auftrag noch nicht ausgeführt hat. Bei einer Echtzeitüberweisung ist das Geld in Sekunden beim Empfänger – eine Rückholung ist dann praktisch ausgeschlossen. Melden Sie den Vorfall trotzdem umgehend Ihrer Bank und der Polizei: Nur so bestehen überhaupt Chancen.
Warum kann meine Bank die Überweisung nicht einfach stornieren?
Eine Überweisung ist rechtlich ein Zahlungsauftrag Ihrerseits. Sobald die Bank ihn ausgeführt und das Geld beim Empfänger gutgeschrieben hat, kann sie ihn nicht mehr einseitig rückgängig machen. Sie kann höchstens versuchen, die Empfängerbank um freiwillige Rücküberweisung zu bitten – eine Garantie gibt es dafür nicht.
Lohnt sich eine Anzeige, obwohl das Geld vermutlich weg ist?
Ja. Eine Anzeige ermöglicht strafrechtliche Ermittlungen, kann zur Sperrung des Empfängerkontos und zur Löschung des Shops beitragen und wird von manchen Zahlungsdienstleistern als Nachweis für ein Rückerstattungsverfahren verlangt.
Ich bin in Österreich oder der Schweiz – wohin melde ich mich?
Nutzen Sie die für Ihr Land zuständige Meldestelle (siehe Länderauswahl oben). In Österreich sind das Bundeskriminalamt und die Watchlist Internet zuständig, in der Schweiz das NCSC/BACS-Meldeportal bzw. cybercrimepolice.ch.