Alle Begriffe
Glossar

IBAN & BIC

Internationale Kontonummer (IBAN) und Bankleitzahl-Äquivalent (BIC) für SEPA-Überweisungen – bei Vorkasse per Überweisung so gut wie unwiderruflich.

DDennis BöllingGründer · QAD SoftAktualisiert 2026-07-26
Definition

Was bedeutet IBAN & BIC?

Die IBAN (International Bank Account Number) ist die europaweit standardisierte Kontonummer, der BIC (Bank Identifier Code, früher SWIFT-Code) identifiziert zusätzlich das kontoführende Institut. Beide zusammen werden für SEPA-Überweisungen innerhalb Europas benötigt – etwa wenn ein Shop Vorkasse per Banküberweisung verlangt.

Der Aufbau ist überall gleich: zwei Buchstaben für das Land, zwei Prüfziffern, danach die nationale Kontokennung. Die Gesamtlänge ist je Land fest vorgegeben – eine deutsche IBAN hat 22 Zeichen, eine österreichische 20 und eine schweizerische 21. Die beiden Prüfziffern werden nach dem international genormten Modulo-97-Verfahren berechnet; deshalb fällt ein Zahlendreher rechnerisch sofort auf, noch bevor eine Überweisung überhaupt losgeschickt wird.

Diese Rechenprobe sagt allerdings nur, dass die Ziffernfolge in sich stimmig ist – nicht, dass es das Konto gibt oder wem es gehört. Ob hinter einer formal korrekten IBAN ein geführtes Konto steht, weiß allein die jeweilige Bank. Und im SEPA-Verfahren wird traditionell die IBAN als maßgeblich behandelt, nicht der eingetragene Empfängername: Stimmen beide nicht überein, landet das Geld beim Inhaber der IBAN. Deshalb lohnt der Abgleich vor der Zahlung, nicht danach.

Für Verbraucher wichtig: Eine per IBAN ausgeführte SEPA-Überweisung ist, anders oft angenommen, keine anonyme Zahlung – sie ist grundsätzlich nachvollziehbar und lässt sich bei der eigenen Bank melden. Praktisch zurückholen lässt sich das Geld aber kaum, sobald es dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde – ein Rückruf ist nur in sehr kurzen Zeitfenstern und nur mit Mitwirkung der Empfängerbank möglich, ein Anspruch darauf besteht praktisch nicht.

Vor einer Zahlung lassen sich mehrere Dinge in Sekunden prüfen. Lautet der Kontoinhaber auf die Firma aus dem Impressum oder auf eine Privatperson? Passt die Länderkennung der IBAN zum angegebenen Firmensitz? Ein deutscher Shop mit einem Konto in einem anderen EU-Land ist für sich noch unauffällig – Zahlungsdienstleister mit europaweiten Konten sind üblich –, ein Privatname als Empfänger bei einer angeblichen GmbH ist es nicht. Auffällig ist auch, wenn dieselbe Firma je nach Bestellung unterschiedliche Konten nennt.

Hinzu kommt ein Punkt, der oft übersehen wird: Nicht jedes Empfängerkonto gehört den Tätern selbst. Häufig werden Konten gutgläubiger Dritter benutzt, die über ein vermeintliches Jobangebot als „Zahlungsabwickler“ angeworben wurden und Geld weiterleiten. Für die Betroffenen ist das ein zusätzliches Problem, weil solche Konten schnell gesperrt und die Inhaber selbst zum Gegenstand von Ermittlungen werden. Eine gemeldete IBAN belegt deshalb einen Zahlungsfluss – nicht, wer den Betrug geplant hat.

Der BIC hat innerhalb des SEPA-Raums an Bedeutung verloren. Für Überweisungen innerhalb Europas genügt in aller Regel die IBAN; der BIC wird nur noch bei Zahlungen außerhalb des SEPA-Raums zwingend gebraucht. Wenn ein Shop den BIC besonders betont oder ihn als zusätzlichen Seriositätsbeweis anführt, sagt das daher nichts aus – es ist schlicht eine weitere Angabe, die sich beliebig hinschreiben lässt.

Interessant ist, wo die IBAN im Bestellablauf auftaucht. Steht sie transparent auf der Zahlungsseite und lautet auf die Firma aus dem Impressum, ist das unauffällig. Kommt sie erst in einer Bestätigungsmail, die von einer Freemail-Adresse verschickt wurde, oder wechselt sie zwischen zwei Bestellungen desselben Shops, ist beides ein deutlicher Hinweis darauf, dass hier Konten schnell durchgetauscht werden.

Für spätere Nachweise zählt der Verwendungszweck. Trage dort immer die Bestellnummer und – wenn der Platz reicht – den Shop-Namen ein. Damit lässt sich die Zahlung eindeutig einem Vorgang zuordnen, sowohl bei der Bank als auch in einer späteren Anzeige. Ein leerer oder nichtssagender Verwendungszweck macht die Zuordnung unnötig schwer, gerade wenn mehrere Zahlungen im Spiel sind.

Meldest du den Fall deiner Bank, halte Datum, Betrag, Empfänger-IBAN, Empfängername und den Verwendungszweck bereit. Frage ausdrücklich nach einem Überweisungsrückruf und lass dir die Antwort schriftlich geben – auch eine Ablehnung ist ein Beleg, der später hilft. Parallel gehört der Fall zur Polizei; die Empfänger-IBAN ist dort einer der wenigen Anhaltspunkte, die auch nach dem Abschalten der Website noch existieren.

Und schließlich: Eine IBAN lässt sich vor der Zahlung gegen bereits bekannte Betrugsmeldungen prüfen. Ein Treffer beendet die Frage sofort. Kein Treffer bedeutet lediglich, dass zu diesem Konto nichts vorliegt – die allermeisten Konten sind schlicht unbekannt. Als kostenloser Zusatzschritt vor einer Überweisung ist die Prüfung trotzdem einer der wenigen Handgriffe, die den Schaden komplett verhindern können.

Bei einem Betrugsverdacht sollte die eigene Bank so schnell wie möglich informiert werden, auch wenn eine Rückholung nicht garantiert ist – zusätzlich empfiehlt sich Anzeige bei der Polizei mit der IBAN des Empfängers als Beweismittel. Sinnvoll ist außerdem, die Nummer vorher gegen bereits bekannte Betrugsmeldungen zu prüfen: Taucht sie dort auf, ist die Sache klar, bevor Geld fließt.

Unsicher bei einem konkreten Shop?

Unser Fake-Shop-Check bewertet über 30 Vertrauens-Merkmale – kostenlos und in Sekunden.

Shop kostenlos prüfen