Der Black Friday fällt 2026 auf den 27. November. In den Wochen davor erscheinen Shops, die sich als Outlet oder Lagerverkauf bekannter Marken ausgeben und über Anzeigen in sozialen Netzwerken Käufer suchen. Das Polizeipräsidium Niederbayern warnte im November 2024 davor, die Verbraucherzentrale NRW und die Polizeiliche Kriminalprävention im November 2025. In unserer eigenen Liste haben wir acht Wochen vor dem Termin nachgezählt, wie oft Wörter wie „outlet“ in den Adressen stehen.
Warum Rabatttage gefälschten Outlets nützen
An Rabatttagen fällt ein sehr niedriger Preis weniger auf, und zum Prüfen bleibt wenig Zeit.Die Verbraucherzentrale schreibt in ihren Tipps zu Aktionstagen (Stand Oktober 2025): „Gerade an großen Rabatt-Tagen, wenn viele Händler mit Schnäppchen werben, ist die Verwechslungsgefahr mit Fakeshops, auch außerhalb von Amazon, größer.“Das Polizeipräsidium Niederbayern beschrieb im November 2024, die Betreiber hofften darauf, dass Kunden nicht lange überlegen. Laut Polizeilicher Kriminalprävention lassen sich solche Shops mithilfe von KI in kurzer Zeit erstellen.
Wie hoch der beworbene Rabatt ist, unterscheidet sich. Das Sicherheitsunternehmen nebty fand in einem Netzwerk kopierter Markenshops beworbene Rabatte von 65 Prozent, dazu mehr im Artikel Fakeshops aus dem Baukasten.Die österreichische Watchlist Internet beschrieb im November 2025 einen gefälschten Spielwarenshop, der Hörfiguren rund 25 Prozent günstiger anbot als der Hersteller, etwa fünf Euro weniger. Ein moderater Preisnachlass spricht also nicht für einen echten Shop.
Auch die Kopie eines bekannten Händlers kommt vor. Das Polizeipräsidium Neubrandenburg berichtete im August 2026 von einer Frau, die auf einer Seite bestellte, die nahezu identisch mit dem Onlineshop eines bekannten Discounters aussah. Die Ware kam nicht, die Lastschrift über knapp 100 Euro ging auf ein ausländisches Konto.
Was ein durchgestrichener Preis wert ist
Ein durchgestrichener Preis zeigt den Vergleichspreis, den der Shop gewählt hat. Für Händler gilt § 11 der Preisangabenverordnung (PAngV): Wer eine Preisermäßigung für eine Ware bekannt gibt, muss den niedrigsten Gesamtpreis angeben, den er innerhalb der letzten 30 Tage vor der Preisermäßigung verlangt hat. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass viele Sparpreise auf einem Vergleich mit der unverbindlichen Preisempfehlung beruhen, die kaum ein Händler verlangt.
Wie oft die Regel verletzt wird, hat die EU-Kommission mit den Verbraucherschutzbehörden geprüft. Zwischen November und Dezember 2025 sahen sich 25 Länder und die Kommission 314 Händler an. 94 Prozent warben in der Zeit um den Black Friday mit Rabatten. Mindestens 30 Prozent hielten die EU-Regeln zu Preisermäßigungen nicht ein, bei weiteren 30 Prozent fehlten Informationen für ein Urteil, 40 Prozent hielten sie vollständig ein.
Ein Rechenbeispiel der Kommission aus der Kontrolle von 2022: Ein Shop senkte den Preis am Black Friday von 39,99 Euro auf 23,99 Euro und warb mit 40 Prozent. Der niedrigste Preis der 30 Tage davor lag bei 27,99 Euro, richtig wären 14 Prozent gewesen.
Wie die Shops zu dir kommen: Anzeigen in sozialen Netzwerken
Viele gefälschte Shops erreichen ihre Käufer über bezahlte Anzeigen. Die Verbraucherzentrale NRW schrieb im November 2025, solche Shops würden „häufig unmittelbar nach Freischaltung einer neuen Domain beworben“ und erreichten viele Menschen, bevor sie in den Suchergebnissen an relevanter Stelle auftauchen.Sie nannte rund 1.200 neu erkannte gefälschte Shops pro Monat. Ihr Fakeshop-Finder durchsucht deshalb seit Oktober 2025 auch Werbeanzeigen auf Facebook und Instagram. Das Polizeipräsidium Niederbayern nannte dieselben beiden Netzwerke.
Eine Anzeige sagt nichts darüber, ob jemand den Shop geprüft hat. Öffne den Shop nicht über die Anzeige. Such die Marke selbst und vergleiche die Adresse mit der, die der Hersteller auf seiner eigenen Seite nennt.
Was unsere Liste acht Wochen vor dem Black Friday zeigt
Wir haben gezählt, wie oft typische Verkaufswörter in den Namen bestätigter Fakeshops vorkommen. Am 3. Oktober 2026 um 19:22 Uhr UTC haben wir die 200 zuletzt geprüften Einträge der öffentlichen Fakeshop-Liste abgerufen (Prüfdatum 27. September bis 3. Oktober 2026). 164 stammen aus einem Datenfeed. 36 hat eine automatische Regel bestätigt, von Hand geprüft sind diese Einträge nicht. Gezählt haben wir im Namen ohne Endung, in Kleinbuchstaben, als Teil des Namens.
- Outlet und Sale. Drei der 200 Namen enthalten „outlet“ (1,5 Prozent), keiner enthält „sale“. Alle drei verbinden das Wort mit einem Marken- oder Firmennamen.
- Store und official. Acht Namen enthalten „store“ (4 Prozent), zwei „official“ (1 Prozent). Zusammen tragen 13 der 200 Namen mindestens eines der vier Wörter (6,5 Prozent).
- Marke plus Zusatz. Von den 36 Einträgen aus der automatischen Regel tragen 11 hinter einem Marken- oder Geschäftsnamen einen der drei Zusätze „store“, „official“ oder „hq“. Die übrigen 25 haben andere Zusätze wie „style“ oder „global“ oder keinen.
- Rabatttage im Namen. Kein Name enthält „black“, „friday“ oder „cyber“. Zwei enthalten „deal“, einer „rabatt“.
Die Zählung gilt für unseren Bestand an diesem Abend und sagt nichts über alle Fakeshops. Der Bestand hängt davon ab, was der Datenfeed meldet. Die Liste ändert sich laufend: Der Abruf von 10:51 Uhr UTC desselben Tages für den Artikel über Klon-Netzwerke enthält teils andere Einträge und zählt Endungen statt Wörter. Die Suche nach Wortteilen kann zufällig treffen, und acht Wochen vor dem Black Friday ist früh.
Das Wort „Outlet“ steht in unserem Bestand selten in der Adresse. Das Versprechen eines Outlets steht auf der Seite und in der Anzeige. Wir nennen hier keine einzelnen Domains. Eine bestimmte Adresse kannst du in die Shop-Prüfung eingeben oder in der Warnliste nachsehen.
Woran du ein gefälschtes Marken-Outlet erkennst
Achte auf die Adresse, das Alter der Domain, die Zahlungsarten im letzten Bestellschritt und die Angaben zum Betreiber. Einzeln beweist keines dieser Merkmale Betrug.
- Markenname plus Zusatzwort in der Adresse. Die Watchlist Internet wertete schon 2022 als Alarmsignal, wenn ein Markenname mit Begriffen wie „Deutschland“, „Outlet“ oder „Sale“ kombiniert wird, etwa marke-outlet.example. Ebenso kommen Adressen vor, die mit der Ware nichts zu tun haben.
- Domain erst wenige Wochen alt. Laut Verbraucherzentrale NRW werden gefälschte Shops oft direkt nach Freischaltung der Domain beworben. Das Domain-Alter zeigt dir unsere Shop-Prüfung. Gibt es die Marke seit Jahren und die Adresse des Outlets erst seit Kurzem, frag beim Hersteller nach.
- Rabatt auf das ganze Sortiment. Im Fall der Watchlist Internet von 2025 warb der Shop mit Reduzierungen auf das gesamte Sortiment, nebty nennt 65 Prozent.
- Zahlungsarten schrumpfen an der Kasse. Die Verbraucherzentrale beschreibt, dass bis zum letzten Bestellschritt mehrere Zahlungsweisen angeboten werden und dann nur noch Vorkasse bleibt. Die Watchlist Internet sah im November 2025 einen Shop, der am Ende nur die Kreditkarte annahm.
- Impressum fehlt oder gehört einer anderen Firma. Fehlt das Impressum, bestell nicht. Steht eines da, kann es kopiert sein. Wie du das prüfst, beschreibt der Artikel Echte Firmendaten im Fakeshop.
- Siegel ohne Zertifikat. Laut Verbraucherzentrale schmücken sich Fakeshops mit erfundenen Siegeln oder nutzen echte, ohne zertifiziert zu sein. Such den Shop im Verzeichnis des Siegelgebers, das du selbst aufrufst. Mehr dazu unter Gütesiegel.
Zu Bewertungen siehe Shop-Erfahrungen und Bewertungen prüfen, zu Spielzeug und Elektronik vor Weihnachten Weihnachtsgeschenke und Fakeshops.
Welche Zahlungsart dir Spielraum lässt
Spielraum hast du bei Zahlungsarten, die sich nach dem Kauf zurückholen lassen oder erst nach der Lieferung fällig werden.
- Kauf auf Rechnung. Du zahlst, wenn die Ware da ist. Die Polizeiliche Kriminalprävention rät, diese Zahlungsart zu bevorzugen.
- Lastschrift. Eine genehmigte Lastschrift kannst du laut Verbraucherzentrale innerhalb von acht Wochen ab der Abbuchung zurückbuchen lassen, eine nicht genehmigte bis zu 13 Monate.
- Kreditkarte. Über das Chargeback-Verfahren kann die kartenausgebende Bank eine Zahlung stornieren, siehe Kreditkarte und Chargeback. Die Watchlist Internet rät, bei unbekannten Onlineshops nicht mit Kreditkarte zu zahlen: Das Geld lasse sich nur schwer von der Bank zurückholen, im Schadensfall werde aber häufig eine Rückerstattung gewährt. Bei den meisten Zahlungsdienstleistern musst du laut Watchlist Internet nachweisen, dass du den Shop kontaktiert hast.
- Überweisung. Eine selbst getätigte Überweisung lässt sich laut Verbraucherzentrale nicht mehr rückgängig machen, wenn die Bank den Auftrag durchgeführt hat. Meist helfe nicht einmal ein schneller Anruf, weil viele Überweisungen in Echtzeit gebucht werden.
Bei Bezahldiensten wie PayPal greift laut Verbraucherzentrale der Käuferschutz zumeist bei Warenkäufen, die Bedingungen des Dienstes entscheiden. PayPal verlangt die Meldung innerhalb von 180 Tagen nach dem Zahlungsdatum. Sollst du doch überweisen, achte auf die Meldung deiner Bank zum Kontoinhaber. Was sie bedeutet, steht im Artikel zur Empfängerüberprüfung.
Vor dem Kauf und nach der Zahlung
- Geh über die Marke zum Shop.
Tipp den Markennamen selbst in die Suche ein und folge keinem Link aus einer Anzeige. Auf der Seite des Herstellers steht, wo er selbst verkauft und ob es ein Outlet gibt. Nennt er keines, frag bei ihm nach.
- Prüf die Adresse, bevor du etwas eintippst.
Gib die Domain in die Shop-Prüfung ein. Du siehst, wie alt sie ist, was im Impressum steht und ob sie auf einer Warnliste steht. Der Browser-Schutz zeigt dir einen Hinweis, wenn du eine gelistete Seite öffnest.
- Rechne den Rabatt nach.
Vergleiche den Preis in zwei Preissuchmaschinen. Liegt das Angebot weit unter allen anderen Händlern, frag dich, wie der Shop das leisten kann.
- Schon bezahlt: ruf die Bank an.
Ruf auch dann an, wenn die Überweisung vermutlich schon gebucht ist. Bei einer Kartenzahlung bitte das Kartenunternehmen um Rückerstattung. Laut Watchlist Internet ist es oft ratsam, die Karte sperren zu lassen. Die Schritte je Zahlungsart stehen unter Geld überwiesen.
- Sichere Belege und erstatte Anzeige.
Bildschirmfotos von Shop, Anzeige und Bestellübersicht, dazu E-Mails und Kontoauszug, siehe Beweissicherung. Die Online-Wache deines Bundeslandes findest du unter Meldestellen, den Ablauf im Artikel Fakeshop melden und anzeigen.
Was sonst gerade gemeldet wird, steht unter Aktuelle Betrugsmaschen, die allgemeinen Warnzeichen unter Fakeshop erkennen.



