Eine besonders perfide Masche verzichtet ganz auf ein gefälschtes Impressum: Stattdessen kopieren Betrüger die Handelsregister-Nummer, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und den Firmennamen eines echten, etablierten Händlers – und geben sich als dieses Unternehmen aus.
Auf den ersten Blick wirkt der Shop dadurch völlig seriös. Wer misstrauisch wird und die HRB-Nummer im Handelsregister nachschlägt, findet tatsächlich einen gültigen Eintrag. Nur gehört dieser Eintrag eben zu einem ganz anderen, meist ahnungslosen Unternehmen. Die Fälscher borgen sich fremde Reputation, um bei Verbrauchern Vertrauen zu erzeugen und Vorkasse-Zahlungen zu kassieren.
Warum eine echte HRB-Nummer kein Sicherheitsbeweis ist
Handelsregisterdaten sind in Deutschland öffentlich. Jede eingetragene Firma, jede Registernummer und jede Anschrift lässt sich frei einsehen. Genau das nutzen Betrüger aus: Sie durchsuchen Impressen echter Shops, kopieren die vollständigen Firmenangaben und fügen sie in ihre Fake-Seite ein. Auch die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass Kriminelle legitime Registernummern realer Unternehmen übernehmen.
Der Denkfehler vieler Käufer liegt darin, die Prüfung nach dem ersten Treffer zu beenden. Eine Nummer existiert – also muss der Shop echt sein. Tatsächlich beweist ein gültiger Registereintrag nur, dass irgendwo ein reales Unternehmen mit diesen Daten existiert. Er beweist nicht, dass dieses Unternehmen den Shop betreibt, unter dem die Nummer auftaucht.
Eine verifizierbare HRB-Nummer sagt aus, dass eine Firma existiert – nicht, dass sie den Shop vor dir betreibt.
So prüfst du die Firmenangaben in wenigen Minuten
Wichtig ist, die Angaben nicht nur zu bestätigen, sondern sie gegeneinander abzugleichen. Passen Firmenname, Anschrift, Registernummer und die tatsächliche Domain zusammen – oder stammen sie erkennbar aus verschiedenen Quellen?
- Register kostenlos abfragen. Seit dem 1. August 2022 (Umsetzung der EU-Digitalisierungsrichtlinie, DiRUG) ist die Einsicht ins Handelsregister auf handelsregister.de ohne Anmeldung und ohne Gebühr möglich. Gib die Registernummer oder den Firmennamen ein und vergleiche Sitz und Rechtsform mit dem Impressum.
- Firmennamen gegenchecken. Suche den im Register hinterlegten Firmennamen zusätzlich über eine Suchmaschine. Führt er zu einer ganz anderen, oft älteren Website mit anderer Domain, ist das ein deutliches Warnsignal für geklaute Identität.
- Adresse plausibilisieren. Prüfe die angegebene Anschrift auf einer Kartenanwendung. Ein Wohnhaus, ein leeres Grundstück oder eine Adresse, die zu einer völlig anderen Branche gehört, passt selten zu einem seriösen Versandhändler.
- Domain-Alter ansehen. Eine erst vor wenigen Tagen oder Wochen registrierte Domain, kombiniert mit den Daten einer seit Jahren bestehenden Firma, ist widersprüchlich – seriöse Händler betreiben ihre Domain in der Regel dauerhaft.
- Zahlungsart beachten. Wird trotz vieler angezeigter Zahlungslogos am Ende nur Vorkasse per Überweisung angeboten, womöglich auf ein ausländisches Konto, ist höchste Vorsicht geboten.
Für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gibt es beim Bundeszentralamt für Steuern ein Bestätigungsverfahren, mit dem sich Nummer, Name und Anschrift abgleichen lassen. Es richtet sich allerdings vor allem an Unternehmen mit eigener USt-IdNr. und an EU-Geschäfte – für Privatpersonen ist der kostenlose Handelsregister-Abruf der praktikablere Weg.
Diese Angaben schreibt das Gesetz vor
Nach § 5 Absatz 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG, seit 2024 Nachfolger des Telemediengesetzes) müssen geschäftsmäßige Online-Shops unter anderem Name und Anschrift, bei juristischen Personen die Rechtsform und den Vertretungsberechtigten (Nr. 1), das Register und die Registernummer (Nr. 4) sowie – falls vorhanden – die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Nr. 6) leicht erkennbar und ständig verfügbar angeben. Fehlen oder stimmen diese Pflichtangaben nicht, ist das nach § 33 DDG eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.
In der Praxis schreckt das echte Betrüger nicht ab – sie liefern die Pflichtangaben ja formal vollständig, nur eben mit fremden Daten. Umgekehrt gilt aber: Fehlen einzelne dieser Angaben ganz, ist das für sich schon ein Grund, den Kauf abzubrechen.
Was betroffene Unternehmen tun können
Wer als Händler bemerkt, dass die eigenen Firmendaten auf einem fremden Shop auftauchen, sollte schnell und dokumentiert handeln. Je früher der Missbrauch auffällt, desto geringer der Reputationsschaden und desto besser die Chance, die Fake-Seite aus dem Netz zu bekommen.
- Beweise sichern. Erstelle datierte Screenshots des Fake-Impressums, der URL und der betroffenen Seiten, bevor die Betrüger sie verändern oder löschen.
- Strafanzeige stellen. Erstatte Anzeige bei der Polizei – bei vielen Landespolizeien auch online über die Onlinewache. Bewahre eine Kopie der Anzeige auf.
- Fake-Shop melden. Informiere den Hosting-Provider und die Registrierungsstelle der Domain sowie – bei Markenmissbrauch – gegebenenfalls einen spezialisierten Anwalt für weitere rechtliche Schritte.
- Kunden warnen. Ein kurzer Hinweis auf der eigenen Website und den eigenen Kanälen schützt Kundinnen und Kunden davor, dem Betrug aufzusitzen.
Fakeshop AI überwacht für Geschäftskunden Firmendaten automatisch und schlägt Alarm, sobald HRB-Nummer, USt-ID oder Firmenname an ungewöhnlicher Stelle im Netz auftauchen – so lässt sich Identitätsmissbrauch oft erkennen, bevor die ersten Kunden geschädigt werden.
Was Verbraucher tun sollten, wenn sie zahlen mussten
Wer bereits per Vorkasse überwiesen hat und den Betrug bemerkt, sollte nicht abwarten. Auch wenn zurückgebuchte Überweisungen selten sind, zählt jede Minute.
- Bank kontaktieren. Melde dich sofort bei deiner Bank und bitte darum, die Überweisung noch zu stoppen, falls sie noch nicht ausgeführt ist.
- Anzeige erstatten. Erstatte Strafanzeige. Die Polizei kann Betrug bei Nichtlieferung in der Regel nur verfolgen, wenn Geschädigte den Fall melden.
- Auf Mahnungen reagieren. Wurden deine Daten für den Betrug missbraucht und erhältst du einen Mahnbescheid, musst du in der Regel innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Widerspruch einlegen.
- Einträge berichtigen. Prüfe bei Verdacht auf Identitätsmissbrauch mögliche Falscheinträge bei Auskunfteien wie der Schufa und lass sie korrigieren.
Für Verbraucher gilt am Ende: Eine echte HRB-Nummer allein ist kein Sicherheitsbeweis. Erst das Zusammenspiel aus stimmigem Register-Abgleich, plausibler Adresse, Domain-Alter, Bewertungen und einer nachvollziehbaren Zahlungsart ergibt ein belastbares Bild. Im Zweifel gilt der einfachste Schutz: nicht per Vorkasse zahlen und den Kauf lieber abbrechen.



