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Onlineshop prüfen: sieben Merkmale vor dem Bezahlen

BSI, Verbraucherzentrale und Polizei nennen fast dieselben Merkmale, an denen sich ein unbekannter Shop prüfen lässt. Was sie bedeuten, wo sie an Grenzen stoßen und was unsere Shop-Prüfung an denselben Stellen nachsieht.

  • aktualisiert am 3. Oktober 2026
  • ca. 9 Min. Lesezeit
  • 12 Quellen
Jemand tippt am Laptop eine Bestellung ein, daneben liegen eine Bankkarte und eine Tasse Kaffee.

Prüf vor dem Bezahlen Impressum, Adresse und Alter der Domain, Zahlungsarten, Preis, Bewertungen und Gütesiegel. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die Verbraucherzentrale und die Polizeiliche Kriminalprävention nennen dafür weitgehend dieselben Merkmale. Seit dem 9. Oktober 2025 kommt bei der Überweisung ein Prüfschritt dazu: Die Bank gleicht den Namen des Empfängers mit der IBAN ab.

Welche Merkmale BSI, Verbraucherzentrale und Polizei nennen

Die drei Stellen nennen überwiegend dieselben Merkmale. Wir haben ihre Seiten am 3. Oktober 2026 nebeneinandergelegt. Das BSI führt sieben Merkmale auf, die Verbraucherzentrale (Stand 11. Juni 2025) ebenfalls sieben. Die Polizeiliche Kriminalprävention nennt drei Erkennungszeichen und ergänzt Schutzhinweise.

  • In allen drei Quellen. Zahlungsarten, Impressum, Preis und Gütesiegel. Die Polizei führt das Siegel bei den Schutzhinweisen: „Sei skeptisch, wenn ein Shop Gütesiegel aufführt, aber nicht zu den Ausstellern verlinkt.“
  • Bei BSI und Verbraucherzentrale. Die Internetadresse. Beide nennen als Beispiel eine bekannte Adresse, an die eine zweite Endung angehängt ist.
  • Nur beim BSI. Die Beschriftung des Bestellknopfs und die Kontaktwege. Unklare Wörter wie „Anmelden“, „Abschließen“ oder „Bestellen“ auf dem Knopf sind laut BSI nicht zulässig. Ein Postfach oder ein Kontaktformular als einziger Kontaktweg gilt dort als Indiz.
  • Nur bei der Verbraucherzentrale. Die Geschäftsbedingungen. Fehlen sie oder lesen sie sich wie aus einem Übersetzungsprogramm, rät die Verbraucherzentrale vom Bestellen ab.
  • Bewertungen. Die Verbraucherzentrale führt sie als eigenes Merkmal. BSI und Polizei nennen sie als Prüfschritt: Erfahrungsberichte in Bewertungsportalen oder über eine Suchmaschine suchen.
Fünf Blicke vor dem Bezahlen

Impressum: wer hinter dem Shop steht

Ein Shop mit Sitz in Deutschland muss angeben, wer ihn betreibt. § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) verlangt Namen und Anschrift, bei juristischen Personen die Rechtsform und den Vertretungsberechtigten, eine E-Mail-Adresse, das Register mit Registernummer und eine vorhandene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die Angaben müssen leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein. Die Einzelheiten stehen im Glossar unter Impressumspflicht.

Auch ein vollständiges Impressum kann kopiert sein. Das BSI nennt als Indiz, dass die Adresse zwar korrekt ist, die vermeintliche Firma nach einer Internetrecherche dort aber nicht zu finden ist. Die Watchlist Internet schreibt, Kriminelle nutzten in vielen Fällen die Impressumsdaten realer Firmen.Such deshalb den Firmennamen getrennt vom Shop und vergleiche Anschrift und Registernummer. Wie geliehene Registernummern auffallen, beschreibt der Artikel über fremde Handelsregisternummern im Impressum.

Adresse, Schloss und Alter der Domain

Das Schloss zeigt, dass die Verbindung verschlüsselt ist. Das BSI schreibt dazu: „Auch Fakeshops nutzen eine sichere Verbindung immer öfter.“ Fehlt die Verschlüsselung, gib keine Zahlungsdaten ein. Über den Betreiber sagt die Verschlüsselung nichts. Der technische Hintergrund steht im Glossar unter SSL und TLS.

Mehr verrät die Adresse selbst. Die Verbraucherzentrale nennt zwei Auffälligkeiten: eine bekannte Adresse mit angehängter zweiter Endung und eine Adresse, die nicht zum Sortiment passt, etwa Schuhe unter einem Namen, der nach Pflanzen klingt. Dazu kommt das Alter.Die Watchlist Internet wertet eine erst vor Kurzem registrierte Domain als Hinweis, weil erkannte Shops abgeschaltet werden und die Betreiber neue Adressen anmelden.Wir haben am 3. Oktober 2026 für 87 Domains bestätigter Fakeshops das Registrierungsdatum abgefragt, eine Teilauswahl mit .com und anderen Endungen (ohne .shop, .de und .at). 66 davon waren höchstens 180 Tage alt. Zählweise und Grenzen stehen im Artikel Fakeshops aus dem Baukasten.Das Registrierungsdatum erreichst du über eine WHOIS-Abfrage, mehr dazu unter Domain-Alter.

Zahlungsarten: was am Ende der Bestellung übrig bleibt

Schau auf die Auswahl im letzten Schritt der Bestellung. Das BSI beschreibt als typisch für Fakeshops: „Erst gibt es eine Auswahl an Methoden, bei der Bestellung ist aber nur Zahlung per Vorkasse möglich.“ Verbraucherzentrale und Polizei schildern denselben Ablauf.

Eine selbst beauftragte Überweisung lässt sich nach Angaben der Verbraucherzentrale (Stand 3. August 2026) nicht mehr rückgängig machen, wenn die Bank sie ausgeführt hat, und viele Überweisungen werden in Echtzeit gebucht. Die Bank kann versuchen, den Betrag zurückzufordern. Laut Bundesbank hängt eine Rückbuchung vom Einverständnis des Empfängers ab, und damit ist bei einem Fakeshop nicht zu rechnen. Andere Zahlungsarten lassen einen Weg offen:

  • Kauf auf Rechnung. Du zahlst nach der Lieferung. BSI und Polizei nennen den Rechnungskauf an erster Stelle.
  • SEPA-Lastschrift. Nach § 675x BGB kannst du die Erstattung ohne Angabe von Gründen verlangen, wenn du das innerhalb von acht Wochen ab der Belastung tust. Wie das abläuft, steht unter Lastschrift zurückgeben.
  • Kreditkarte. Über die kartenausgebende Bank lässt sich eine Zahlung im Charge-Back-Verfahren stornieren. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass eine Bearbeitungsgebühr anfallen kann. Mehr unter Kreditkarte und Chargeback.
  • PayPal und andere Bezahldienste. Der Käuferschutz hat eigene Bedingungen. PayPal verlangt die Meldung innerhalb von 180 Tagen nach dem Zahlungsdatum. Laut Verbraucherzentrale ist der Schutz ausgeschlossen, wenn du die Option „Geld an Freunde und Familie senden“ nutzt. Mehr unter PayPal-Käuferschutz.

Bleibt nur die Überweisung, lies die Anzeige deiner Bank. Seit dem 9. Oktober 2025 müssen Kreditinstitute laut BaFin vor der Freigabe prüfen, ob Name und IBAN zusammenpassen. Meldet die Bank eine Abweichung, gib die Überweisung nicht frei. Ein übereinstimmendes Ergebnis zeigt nur, dass Name und IBAN zusammenpassen.Mehr dazu im Artikel zur Empfängerüberprüfung bei Fakeshops und im Artikel Vorkasse im Onlineshop.

Preis, Bewertungen und Gütesiegel

  • Preis. Die Verbraucherzentrale schreibt, nicht jeder besonders günstige Shop sei ein Fakeshop und nicht jeder Fakeshop extrem billig. Häufen sich auffallend niedrige Angebote, sieh genauer hin. Die Polizei nennt einen Preis deutlich unter dem Marktwert ein Warnzeichen, auch an Aktionstagen.
  • Bewertungen. Verlass dich nach dem Rat der Verbraucherzentrale nicht allein auf Bewertungen im Shop. Häufen sich dort Lobeshymnen, während Bewertungen an anderer Stelle stark abweichen, ist das ein zusätzliches Indiz. Wie du dabei vorgehst, steht im Artikel Shop-Erfahrungen und Bewertungen prüfen.
  • Gütesiegel. Bei Fakeshops sind die Siegellogos laut BSI oft nicht klickbar oder erfunden. Ruf das Verzeichnis des Siegelanbieters selbst auf und such den Shop dort. Der Ratgeber Internetkriminalität der Polizei rät, dafür nicht dem Siegel-Link im Shop zu folgen, weil auch Seiten von Siegelanbietern gefälscht wurden. Den Prüfweg je Anbieter beschreibt der Artikel Gefälschte Gütesiegel, eine Übersicht der Siegel steht unter Gütesiegel.

Was unsere Shop-Prüfung an diesen Stellen nachsieht

Die Shop-Prüfung liest dieselben Stellen automatisch aus und nennt zu jedem Punkt, was sie gefunden hat. Im Einzelnen:

  • Impressum. Sie sucht die Impressumsseite und liest Anschrift, Kontakt, Register und Umsatzsteuer-ID aus.
  • Register und Umsatzsteuer-ID. Bei deutschen Nummern fragt sie ab, welche Firma unter der Nummer im Register steht. Die Umsatzsteuer-ID fragt sie beim Bestätigungsdienst der EU-Kommission ab.
  • Alter der Domain. Sie ermittelt, seit wann die Domain registriert ist, und zeigt das Alter an, soweit es sich feststellen lässt.
  • Zahlungsarten. Sie liest aus, welche Zahlungsarten der Shop nennt.
  • Gütesiegel. Sie sucht nach gezeigten Siegeln und prüft ihren Bezug zum Siegelanbieter.
  • Verbindung und Warnlisten. Sie liest das Zertifikat der Seite aus und gleicht die Adresse mit Warnlisten ab.

Vor dem Bezahlen: sechs Schritte

  1. Adresse prüfen.

    Lies die Adresse Zeichen für Zeichen und gib sie in die Shop-Prüfung ein. In der Warnliste siehst du, ob sie bei uns schon aufgefallen ist. Der Browser-Schutz zeigt einen Hinweis, wenn du eine gelistete Seite öffnest.

  2. Firma getrennt vom Shop suchen.

    Such den Firmennamen aus dem Impressum in einer Suchmaschine und vergleiche Anschrift und Registernummer. Ruf im Zweifel unter einer Nummer an, die du selbst herausgesucht hast.

  3. Siegel im Verzeichnis des Anbieters suchen.

    Ruf die Seite des Siegelanbieters selbst auf, über ein Lesezeichen oder die Suchmaschine, und such den Shop in dessen Verzeichnis. Der Klick auf das Siegel im Shop ist höchstens ein Zusatz und beweist nichts, weil der Shop den Link selbst gesetzt hat.

  4. Bis zur Zahlungsauswahl gehen.

    Leg einen Artikel in den Warenkorb und sieh nach, welche Zahlungsarten im letzten Schritt übrig sind. Bleibt nur die Überweisung, brich die Bestellung ab oder frag beim Händler nach einer anderen Zahlungsart.

  5. Bei einer Überweisung die Bankanzeige lesen.

    Trag als Empfänger den Namen ein, der im Impressum steht. Meldet die Bank eine Abweichung, gib nichts frei. Die IBAN kannst du vorher im IBAN-Check mit bekannten Betrugsmeldungen abgleichen.

  6. Schon bezahlt und unsicher.

    Wende dich an deine Bank oder den Zahlungsdienst und sichere Belege. Die Schritte stehen unter Geld überwiesen und Beweissicherung, die Online-Wache deines Bundeslandes unter Meldestellen.

Wenn Zweifel bleiben

Bleiben nach diesen Schritten mehrere Auffälligkeiten, kauf bei einem Händler, den du kennst, oder zahl auf Rechnung. Weitere Warnzeichen mit Beispielen stehen auf der Seite Fakeshop erkennen. Welche Maschen derzeit kursieren, zeigt der Überblick Aktuelle Betrugsmaschen.

Häufige Fragen

Reicht das Schloss-Symbol (https), um einem Shop zu vertrauen?

Nein. Das Schloss zeigt, dass die Verbindung zwischen Browser und Shop verschlüsselt ist. Das BSI weist darauf hin, dass auch Fakeshops immer öfter eine verschlüsselte Verbindung nutzen. Fehlt sie, gib keine Zahlungsdaten ein. Ist sie da, prüf die übrigen Merkmale.

Welche Angaben muss das Impressum eines Onlineshops enthalten?

Nach § 5 DDG gehören dazu Name und Anschrift, bei juristischen Personen die Rechtsform und der Vertretungsberechtigte, eine E-Mail-Adresse, das Register mit Registernummer und eine vorhandene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die Angaben müssen leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein.

Ist ein Shop, der nur Vorkasse anbietet, ein Fakeshop?

Nein, nicht automatisch. BSI, Verbraucherzentrale und Polizei beschreiben aber als typisch, dass zunächst mehrere Zahlungsarten gezeigt werden und bei der Bestellung nur Vorkasse bleibt. Die Polizeiliche Kriminalprävention rät, nicht per Vorkasse an unbekannte Onlineshops zu zahlen.

Wie finde ich heraus, wie alt die Domain eines Shops ist?

Das Registrierungsdatum steht bei vielen Endungen in den öffentlichen Registrierungsdaten, die du über eine WHOIS-Abfrage erreichst. Nicht jede Endung gibt das Datum aus. Unsere Shop-Prüfung zeigt das Alter an, soweit es sich ermitteln lässt.

Ich habe in einem verdächtigen Shop schon bezahlt. Was kann ich tun?

Wende dich sofort an deine Bank oder den Zahlungsdienst. Eine Lastschrift kannst du acht Wochen lang zurückgeben, bei Kreditkarte und Bezahldiensten gibt es eigene Verfahren. Eine ausgeführte Überweisung lässt sich in der Regel nicht zurückholen, laut Bundesbank hängt eine Rückbuchung vom Einverständnis des Empfängers ab. Sichere alle Belege und erstatte Anzeige bei der Polizei.

Unsicher bei einem Shop?

Gib die Adresse ein. Du bekommst das Urteil mit einer Begründung zu jedem geprüften Merkmal.

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Hinweis

Die Artikel dienen der Aufklärung und sind mit KI-Unterstützung recherchiert. Einzelfälle können abweichen. Für eine rechtliche Einschätzung wende dich an die Verbraucherzentrale oder an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.