Zum Inhalt

Wo du einen Fakeshop-Betrug anzeigst

Die meisten Bundesländer nehmen Betrug beim Online-Kauf über ihre Online-Wache an, aber nicht alle. Auf der Karte siehst du für jedes Land, ob das geht und wie die Wache heißt. Jede Angabe haben wir auf der offiziellen Seite geprüft.

Online-Wachen auf der Karte

Internetwache Polizei NRW

Ja, eigenes Formular für Internetbetrug

Meldeweg für Nordrhein-Westfalen
  • 14 Online-Anzeige wegen Betrugs beim Online-Kauf möglich
  • 2 Nur eingeschränkt oder je nach Kanton
  • 2 Kein Online-Formular dafür, Anzeige bei der Polizei vor Ort

Online-Wachen im Vergleich

„Betrug beim Online-Kauf“ meint ein Formular für Betrug als Käufer im Internet. Wo es fehlt, erstattest du die Anzeige bei einer Polizeidienststelle. Auf der Seite deines Landes stehen die Einzelheiten und die Quelle.

11 Länder mit gemeinsamem Portal

Alle diese Länder nutzen portal.onlinewache.polizei.de. Betrug beim Online-Kauf zeigst du im Bereich „Betrug“ an, ohne Anmeldung (die BundID ist freiwillig). Ein Klick führt zur Seite des Landes.

7 Länder mit eigenem oder abweichendem Weg

BundeslandOffizielle StelleBetrug beim Online-Kauf online anzeigenAusweis nötig
BayernAnzeigeerstattung Online der Bayerischen Polizei

Nur Betrug bei Online-Auktionen, für Fakeshops kein Formular

Für Fakeshops nicht relevant
BerlinInternetwache Polizei Berlin

Ja, über die Internetwache

Nicht angegeben
BremenOnlinewache Bremen und Bremerhaven

Nein, nur Diebstahl, Sachbeschädigung, Hass im Netz

Nein, BundID freiwillig
Nordrhein-WestfalenInternetwache Polizei NRW

Ja, eigenes Formular für Internetbetrug

Nicht angegeben
Sachsen-AnhaltE-Revier der Polizei Sachsen-Anhalt

Ja, über das E-Revier

Name angeben, sonst keine Auskunft zum Stand
ÖsterreichPolizeiinspektion vor Ort; Meldung bei Watchlist Internet

Nein, Anzeige persönlich bei der Polizei

Ja, Lichtbildausweis vor Ort
SchweizSuisse ePolice; Kantonspolizei

Je nach Kanton über Suisse ePolice

Je nach Kanton

Quellen · geprüft am 2. Oktober 2026

Welches Bundesland ist zuständig?

Das gemeinsame Portal der Länderpolizeien richtet sich nach dem Ort, an dem das Ereignis stattgefunden hat. Liegt dieser Ort im Ausland, im Internet oder ist er unbekannt, wählst du das Bundesland deiner Wohnadresse.

Bei einem Fakeshop ist der Tatort fast immer unbekannt. Du nimmst also dein eigenes Bundesland. Die Anzeige wird intern weitergeleitet, wenn eine andere Stelle zuständig ist.

Anzeige vorbereiten

Die Formulare fragen nach deinen Personendaten, nach dem Ablauf und nach den Daten der Gegenseite. Belege lädst du am Ende als Datei hoch. Mit dieser Liste und der Vorlage bist du in einem Durchgang fertig.

  • Deine Personendaten: Vorname, Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Kontaktdaten.
  • Was du über die Gegenseite weißt: Shop-Adresse, Firmenname aus dem Impressum, E-Mail, Telefonnummer, Empfänger-IBAN.
  • Der Ablauf mit Datum: Bestellung, Zahlung, Kontakt mit dem Shop, Kontakt mit deiner Bank.
  • Belege als Datei: Screenshots, PDF der Shop-Seiten, Bestellbestätigung, Zahlungsbeleg, Mailverlauf.
  • Was Bank oder Zahlungsdienst bisher gesagt haben, mit Datum.
Sachverhalt zum Einfügen
Am [Datum] habe ich im Online-Shop [Shop-Adresse] [Ware] für [Betrag] Euro bestellt. Die Bestellnummer lautet [Nummer].

Am [Datum] habe ich per [Zahlart] bezahlt. Empfänger laut Zahlungsbeleg: [Name], IBAN [IBAN].

Die Ware ist bis heute nicht angekommen. Auf meine Nachricht vom [Datum] hat der Shop nicht reagiert. Im Impressum des Shops steht als Betreiber: [Angabe aus dem Impressum].

Bei meiner Bank beziehungsweise meinem Zahlungsdienst habe ich am [Datum] [Rückruf / Erstattung / Käuferschutz] beantragt.

Als Belege lade ich hoch: Bestellbestätigung, Zahlungsbeleg, Screenshots des Shops, Nachrichtenverlauf.

Ersetz die eckigen Klammern. Schreib nur, was du weißt, und kennzeichne Vermutungen als solche.

Polizei, Meldestelle, Beratung: wer macht was

  • PolizeiNimmt die Strafanzeige auf und ermittelt. Das Aktenzeichen hilft dir bei Bank und Zahlungsdienst.
  • VerbraucherzentraleBerät dich zu deinen Rechten und zum weiteren Vorgehen. Keine Strafanzeige.
  • Bank oder ZahlungsdienstDer einzige Weg, Geld zurückzuholen. Dort laufen die Fristen.Zu: Bank oder Zahlungsdienst
  • Meldung bei unsWird geprüft und kann nach Freigabe andere warnen. Ersetzt keine Anzeige.Zu: Meldung bei uns

Häufige Fragen

Kann ich in jedem Bundesland online Anzeige wegen eines Fakeshops erstatten?

Nein. Am Prüfdatum bieten Bayern und Bremen in ihrer Online-Wache kein Formular für Betrug beim Online-Kauf an. Bayern nimmt online nur Betrug bei Online-Auktionen an. Dort gehst du zur Polizeidienststelle.

Muss ich mich für die Online-Anzeige ausweisen?

Im gemeinsamen Länderportal nicht. Die Formulare gehen ohne Anmeldung, die BundID ist freiwillig. Die Polizei kann dich später trotzdem kontaktieren oder zu einer Vernehmung bitten.

Welches Bundesland wähle ich?

Das Land, in dem das Ereignis stattgefunden hat. Ist der Ort im Ausland, im Internet oder unbekannt, wie bei Fakeshops üblich, nimmst du das Bundesland deiner Wohnadresse.

Ersetzt eine Meldung bei Watchlist Internet oder bei uns die Anzeige?

Nein. Meldestellen warnen andere und sammeln Fälle. Eine Strafanzeige erstattest du nur bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft.