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Fakeshop-Betrug in Bayern anzeigen

Bayern betreibt ein eigenes Online-Formular. Es nimmt nur wenige Delikte an, darunter Betrug bei Online-Auktionen. Für einen Kauf in einem Fakeshop wendest du dich an die Polizeidienststelle deines Wohnorts.

Nur Betrug bei Online-Auktionen, für Fakeshops kein Formular

Zur offiziellen Seite

Anzeigeerstattung Online der Bayerischen Polizei

System
Eigenes System der Bayerischen Polizei
Sprachen
Deutsch; laut Seite gibt es den Dienst nicht auf Englisch
Nach dem Absenden
Laut Seite wird eine Online-Anzeige gegebenenfalls nicht unmittelbar bearbeitet.
Notfall
Keine Notrufannahme online, im Notfall 110

Der Link führt zur offiziellen Seite der Behörde. Fakeshop AI ist keine Behörde und leitet nichts weiter.

So läuft die Anzeige in Bayern ab

  1. Zuerst Bank oder Zahlungsdienst

    Dort laufen die Fristen, und nur dort holst du Geld zurück.

    Fristen und Vorlagen für deine Bank
  2. Belege zusammenstellen

    Bestellbestätigung, Zahlungsbeleg, Screenshots des Shops und der Nachrichtenverlauf.

  3. Zur Polizeidienststelle gehen

    Für einen Fakeshop-Kauf nimmt die Polizeidienststelle deines Wohnorts die Anzeige auf. Bring die Belege mit.

  4. Bestätigung und Aktenzeichen aufheben

    Das Aktenzeichen hilft dir bei Bank und Zahlungsdienst.

Besonderheiten in Bayern

  • Online anzeigen lassen sich laut Bayerischer Polizei nur Betrug mittels Online-Auktion, Fahrraddiebstahl und Diebstahl von Fahrzeugteilen. Bei anderen Delikten bittet die Polizei, sich an die für den Wohnort zuständige Dienststelle zu wenden.
  • Seit 1. Januar 2015 gibt es bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Zentralstelle Cybercrime Bayern. Die Justiz nennt dort ausdrücklich Vorkasse-Betrug über Fakeshops als Aufgabe.

Das solltest du bereithalten

Für die Anzeige, ob online oder vor Ort, hilft diese Zusammenstellung.

  • Deine Personendaten: Vorname, Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Kontaktdaten.
  • Was du über die Gegenseite weißt: Shop-Adresse, Firmenname aus dem Impressum, E-Mail, Telefonnummer, Empfänger-IBAN.
  • Der Ablauf mit Datum: Bestellung, Zahlung, Kontakt mit dem Shop, Kontakt mit deiner Bank.
  • Belege als Datei: Screenshots, PDF der Shop-Seiten, Bestellbestätigung, Zahlungsbeleg, Mailverlauf.
  • Was Bank oder Zahlungsdienst bisher gesagt haben, mit Datum.

Bayern im Vergleich mit den Nachbarn

Wohnst du nahe der Grenze, zählt trotzdem dein Wohnort. Die Tabelle zeigt, wo sich Formular, Ausweispflicht und Sprache unterscheiden.

BundeslandBetrug beim Online-Kauf online anzeigenAusweis nötigSprachenPortal
Bayern

Nur Betrug bei Online-Auktionen, für Fakeshops kein Formular

Für Fakeshops nicht relevantDeutschAnzeigeerstattung Online der Bayerischen Polizei
Baden-Württemberg

Ja, Bereich „Betrug“

Nein, BundID freiwilligDeutschOnlinewache Baden-Württemberg
Hessen

Ja, Bereich „Betrug“

Nein, BundID freiwilligDeutschOnlinewache Hessen
Thüringen

Ja, Bereich „Betrug“

Nein, BundID freiwilligDeutschOnlinewache Thüringen
Sachsen

Ja, Bereich „Betrug“

Nein, BundID freiwilligDeutschOnlinewache Sachsen
Österreich

Nein, Anzeige persönlich bei der Polizei

Ja, Lichtbildausweis vor OrtNicht angegebenPolizeiinspektion vor Ort; Meldung bei Watchlist Internet

Unabhängige Verbraucherinformation, keine Rechtsberatung. Behörden ändern Formulare und Adressen; maßgeblich ist die verlinkte offizielle Seite.