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Fakeshop melden

Erst die Shop-Adresse, dann unsere Prüfung, dann deine Angaben. Nach der Freigabe kann deine Meldung andere warnen, bevor sie bezahlen. Konto und Name brauchst du nicht.

  1. 1Shop
  2. 2Prüfung

Welchen Shop meldest du?

Am meisten hilft die vollständige Web-Adresse. Wir prüfen den Shop im nächsten Schritt.

Es fehlt noch die Adresse des Shops.

Was mit deiner Meldung passiert

Wir speichern deine Meldung zusammen mit dem Zustand der Seite, den wir geprüft haben. Öffentlich wird davon erst etwas nach einer Freigabe.

  1. Wir prüfen den Shop

    Wir speichern deine Angaben zur Domain und prüfen den Shop automatisiert. Das Ergebnis siehst du im zweiten Schritt des Formulars, bevor du absendest.

  2. Wir sichern, wie die Seite aussah

    Fakeshops gehen oft nach kurzer Zeit offline. Deshalb halten wir zu jeder Meldung fest, wie die Seite zum Zeitpunkt der Meldung aussah und was wir dabei erfasst haben. Daraus wird später das Beweis-Dossier. Ohne diese Sicherung ließe sich der frühere Zustand nicht mehr belegen.

  3. Nichts wird ungeprüft öffentlich

    Deine Meldung wird von Hand freigegeben, bevor sie öffentlich zählt. Erst dann fließt sie in die Zusammenfassung ein, die andere zu diesem Shop sehen, und erst dann erscheint eine angegebene Empfänger-IBAN im IBAN-Check. So wird aus einer einzelnen Behauptung keine öffentliche Anschuldigung ohne Prüfung.

  4. Dein Zugriffs-Code

    Hast du selbst bestellt oder bezahlt, führt dich das Formular danach zum Anzeigen-Assistenten. Du bekommst einen Zugriffs-Code zu deiner Meldung, mit dem du das Dossier als PDF abrufst. Wir zeigen ihn nur einmal. Speichere ihn, später lässt er sich nicht mehr abrufen.

Häufige Fragen zur Meldung

Muss ich mich registrieren oder meinen Namen angeben?

Nein. Es gibt kein Konto und keine Namensabfrage. Eine E-Mail-Adresse speichern wir nur, wenn du der Kontaktaufnahme im Formular ausdrücklich zustimmst. Ohne diese Zustimmung bleibt die Meldung anonym.

Ich bin mir nicht sicher, ob es ein Fakeshop ist.

Melde ihn trotzdem. Meldungen werden geprüft, bevor sie öffentlich sichtbar werden. Betreiber können jederzeit widersprechen.

Die Seite ist inzwischen offline. Lohnt sich die Meldung noch?

Ja. Manche Betreiber schalten einen Shop ab und starten unter neuer Domain neu. Empfängerkonto, Texte oder Server bleiben dabei oft gleich. Eine Meldung zu einer abgeschalteten Seite hilft, solche Wiederholungen zu erkennen.

Der Ablauf in zwei Stufen

Erst die Adresse, dann die Prüfung. Danach entscheidest du, wie ausführlich deine Meldung wird.

  1. Welchen Shop meldest du?

    Pflicht ist nur diese Adresse.

  2. Prüfung des Shops

    Du siehst Vertrauenszahl, Domain-Alter, Serverstandort und Warnlisten-Treffer, bevor du etwas absendest.

  3. Danach, je nach Antwort

    Verdacht melden: Grund › Kontrolle. Der kurze Weg. Eine Kontaktadresse ist nicht nötig.

    Selbst betroffen: Zahlung › IBAN › Kontakt › Kontrolle. Alle Angaben sind freiwillig. Zum Schluss bekommst du den Zugriffs-Code für das Dossier.

Was wir für dich tun, und was nicht

Das übernehmen wir

  • Den gemeldeten Shop automatisiert prüfen und deine Meldung dauerhaft festhalten.
  • Festhalten, wie die Seite aussah, damit es sich auch nach einer Abschaltung belegen lässt.
  • Freigegebene Meldungen für andere sichtbar machen, bevor sie beim selben Shop bestellen.

Das können wir nicht

  • Dein Geld zurückholen. Das geht nur über deine Bank oder deinen Zahlungsanbieter.
  • Anzeige für dich erstatten. Wir bereiten die Unterlagen auf, die Anzeige stellst du selbst.
  • Rechtsberatung geben oder dir sagen, wer hinter einem Konto steht. Das dürfen nur Bank und Behörden.

Passend dazu

Meldungen werden zunächst automatisiert vorsortiert und anschließend stichprobenartig geprüft. Falsche Meldungen können vorkommen; betroffene Betreiber können jederzeit widersprechen.