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Fakeshop melden und anzeigen: Reihenfolge, Stellen, Unterlagen

Wer bei einem Fakeshop bezahlt hat, will zwei Dinge: das Geld zurück und den Shop aus dem Netz. Welche Stelle wofür zuständig ist, in welcher Reihenfolge du vorgehst und was du ohne Schaden melden kannst.

  • ca. 7 Min. Lesezeit
  • 14 Quellen
Ausgedruckte Chat-Verläufe, ein Kontoauszug, ein Textmarker und ein Ordner liegen geordnet auf einem Tisch.

Die Ware kommt nicht, der Shop antwortet nicht mehr, und langsam wird klar, dass es ein Fakeshop war. Jetzt zählt die Reihenfolge. Polizei und Verbraucherzentralen raten übereinstimmend: zuerst die Bank oder den Zahlungsdienst, dann die Beweise, dann die Anzeige. Erst danach kommen Meldungen an Stellen, die den Shop sperren oder andere warnen können.

Schritt 1: Bank oder Zahlungsdienst

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen schreibt: „Informieren Sie sofort Ihre Bank, Ihren Kreditkartenanbieter oder den genutzten Zahlungsdienst.“ Das Polizeipräsidium Niederbayern rät, sich umgehend bei der Bank zu erkundigen, ob die Zahlung rückgängig gemacht werden kann. Was dann möglich ist, hängt von der Zahlart ab.

  • Überweisung. Ist das Geld schon beim Empfänger, kann die Bank die Überweisung nicht mehr rückgängig machen. Laut Verbraucherzentrale hilft oft auch ein schneller Anruf nicht, weil viele Überweisungen in Echtzeit gebucht werden. Bitte die Bank trotzdem um einen Rückruf. Mehr unter Überweisung zurückholen.
  • Lastschrift. Eine SEPA-Basislastschrift kannst du nach § 675x BGB ohne Angabe von Gründen zurückgeben, innerhalb von acht Wochen ab der Belastung. Siehe Lastschrift zurückgeben.
  • Kreditkarte. Wende dich an die Bank, die deine Karte ausgegeben hat, und beantrage eine Rückbuchung. Siehe Kreditkarte: Rückbuchung.
  • PayPal. Laut PayPal musst du den Konflikt innerhalb von 180 Tagen nach dem Zahlungsdatum melden. Danach haben du und der Verkäufer 20 Tage Zeit für eine Lösung. Der Käuferschutz gilt nur für Zahlungen für Waren und Dienstleistungen. Siehe PayPal-Käuferschutz.

Wenn du nicht weißt, welche Frist für dich läuft, findest du die Fristen je Zahlart unter Geld zurück.

Schritt 2: Belege sichern

Fakeshops verschwinden oft schnell. Sichere die Belege, bevor die Seite offline geht. Die Verbraucherzentrale nennt Bestellbestätigung, Kaufvertrag, E-Mails und Screenshots des Angebots. Dazu gehören der Kontoauszug mit der Zahlung und alle Nachrichten aus Messengern.

  • Die Shop-Seite. Screenshots von Startseite, Produktseite, Impressum, AGB und Zahlungsseite. Die Adresszeile soll mit im Bild sein.
  • Die Bestellung. Bestellbestätigung, Rechnung, Zahlungsaufforderung mit Empfängername und Kontonummer.
  • Die Zahlung. Kontoauszug oder Zahlungsbeleg mit Datum und Betrag.
  • Die Kommunikation. E-Mails im Original, Chatverläufe, Telefonnummern.

Wie du Screenshots und E-Mails so sicherst, dass Bank und Polizei damit arbeiten können, steht unter Beweissicherung.

Schritt 3: Anzeige erstatten

Ein Fakeshop ist Betrug nach § 263 StGB. In Deutschland kannst du die Anzeige online erstatten. Die Polizeien der Länder betreiben dafür ein gemeinsames Portal mit einem eigenen Bereich für Betrug. Eine Anmeldung ist dort nicht nötig. Belege lädst du am Ende als Dateianhang hoch und bekommst eine Bestätigung per E-Mail. Die Adresse für dein Bundesland und den Ablauf im Detail findest du unter Meldestellen. Bei Gewalt oder Bedrohung wählst du den Notruf 110.

Eine Anzeige lohnt sich auch, wenn das Geld wahrscheinlich nicht zurückkommt. Das Polizeipräsidium Niederbayern rät, mit den gesicherten Unterlagen umgehend Anzeige zu erstatten. Mit der Anzeige hat die Polizei die Belege, um gegen den Shop und das Empfängerkonto zu ermitteln.

Österreich und Schweiz

In Österreich ist eine Online-Anzeige laut Bundeskriminalamt derzeit nur für Diebstahl möglich. Für Betrug gehst du mit einem amtlichen Lichtbildausweis zu einer Polizeiinspektion. In der Schweiz erstattest du eine Strafanzeige bei der örtlichen Polizei. Manche Kantone bieten dafür Suisse ePolice an. Die Seiten Meldestelle Österreich und Meldestelle Schweiz fassen die Wege zusammen.

Schritt 4: den Shop melden

Wenn Bank und Polizei informiert sind, kannst du dafür sorgen, dass andere gewarnt werden. Diese Meldungen gehen auch ohne Schaden, etwa wenn dir ein Shop vor dem Kauf verdächtig vorkommt.

  • Bei uns. Über Fakeshop melden schickst du uns die Adresse. Nach der Prüfung kann der Shop auf unsere Warnliste kommen.
  • Bei Google Safe Browsing. Google bietet ein Formular, mit dem du gefährliche Seiten meldest. Das Formular findest du über die Quellen unten.
  • Beim Hoster. Die Registrierungsstelle DENIC ist für .de-Domains zuständig. Sie schreibt, dass sie die Inhalte von Websites nicht verantwortet, Fakeshops nicht entfernen und kein Geld zurückholen kann. Über die WHOIS-Abfrage findest du den zuständigen Provider und seine Abuse-Adresse. Dorthin schickst du einen Hinweis auf den Missbrauch.
  • Bei Watchlist Internet. Die österreichische Plattform nimmt Meldungen über ein Formular an. Du schickst den Link zum Shop, beschreibst, was passiert ist, und kannst Screenshots hochladen.

Wenn du über eine Google-Anzeige in den Shop kamst

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, Shop und Anzeige bei Google über die Funktion „Anzeige oder Shopping-Eintrag melden“ zu melden.Sie verweist außerdem auf Medienberichte, nach denen Google unter bestimmten Voraussetzungen für Schäden haften kann: Der Shop erschien als bezahlte Anzeige im Bereich „Gesponserte Produkte“, du hast über diese Anzeige bestellt und bezahlt, und Google war bereits darauf hingewiesen worden, dass es sich um einen Fakeshop handelt, und hat die Anzeige trotzdem weiter ausgespielt.Wer über das normale Suchergebnis oder über soziale Netzwerke in den Shop kam, fällt nicht darunter. Mach deshalb einen Screenshot der Anzeige, wenn du sie noch findest.

Wie die WHOIS-Abfrage funktioniert und was sie über eine Domain verrät, erklärt unser Glossar.

Vorsicht vor angeblichen Helfern

Nach einem Schaden melden sich manchmal Personen oder Firmen, die versprechen, das Geld zurückzuholen. Die Verbraucherzentrale Hessen beschreibt das Muster: Die Betrüger behaupten, das Geld sei gefunden oder sichergestellt worden, und verlangen eine Vorabzahlung für Steuern, Gebühren oder Bearbeitung. Nach der Zahlung verschwinden sie. Fachleute nennen das Recovery Scam.

Die BaFin warnte im Mai 2026 vor angeblichen Hilfsangeboten, bei denen sich Personen auf eine Zusammenarbeit mit der Aufsicht beriefen. Die BaFin stellt klar, dass sie in keinem Zusammenhang mit diesen Personen steht. Das Zurückholen von Geld, das durch Betrug verloren ging, gehört nach ihren Angaben nicht zu ihren Aufgaben.Sie beauftragt damit auch keine Dritten und meldet sich nicht von sich aus bei einzelnen Personen. Ihr Rat: sich auf solche Angebote nicht einlassen und Anzeige erstatten. Die Verbraucherzentrale Hessen rät, die Identität im Impressum zu prüfen und das echte Unternehmen über selbst recherchierte Kontaktdaten zu fragen.

Die Reihenfolge auf einen Blick

  1. Bank oder Zahlungsdienst anrufen.

    Am besten noch am selben Tag. Je nach Zahlart Rückruf, Rückgabe oder Rückbuchung beantragen.

  2. Belege sichern.

    Shop-Seite, Bestellung, Zahlung, Kommunikation.

  3. Anzeige erstatten.

    Online über die Onlinewache, in Österreich bei einer Polizeiinspektion, in der Schweiz bei der örtlichen Polizei.

  4. Shop melden.

    Bei uns, bei Google, beim Hoster und bei Watchlist Internet.

  5. Wachsam bleiben.

    Keine Vorabzahlungen an angebliche Helfer.

Wie es überhaupt zu einer Vorkasse-Zahlung kommt und welche Zahlarten besser schützen, steht im Artikel Vorkasse-Falle. Aktuelle Beispiele für Brennstoff-Fakeshops findest du im Artikel Brennholz, Pellets, Heizöl.

Häufige Fragen

Was mache ich zuerst, wenn ich bei einem Fakeshop bezahlt habe?

Ruf sofort deine Bank oder den Zahlungsdienst an. Je nach Zahlart ist ein Rückruf der Überweisung, die Rückgabe einer Lastschrift, eine Rückbuchung bei der Kreditkarte oder ein PayPal-Konflikt möglich. Danach sicherst du die Belege und erstattest Anzeige.

Kann ich einen Fakeshop online anzeigen?

In Deutschland ja. Die Polizeien der Länder betreiben ein gemeinsames Online-Portal mit einem Bereich für Betrug, ohne Anmeldung. In Österreich ist eine Online-Anzeige derzeit nur für Diebstahl möglich, dort gehst du zu einer Polizeiinspektion. In der Schweiz zeigst du bei der örtlichen Polizei an.

Lohnt sich eine Anzeige, wenn das Geld ohnehin weg ist?

Ja. Die Polizei rät zur Anzeige mit allen Belegen. Mit der Anzeige hat die Polizei die Belege, um gegen den Shop und das Empfängerkonto zu ermitteln.

Kann DENIC einen Fakeshop mit .de-Domain abschalten?

Nein. DENIC verwaltet die .de-Domains und ist nach eigenen Angaben nicht für die Inhalte zuständig. Über die WHOIS-Abfrage findest du den Provider und seine Abuse-Adresse. Dorthin schickst du einen Hinweis auf den Missbrauch.

Jemand bietet mir an, mein Geld gegen eine Gebühr zurückzuholen. Ist das seriös?

Sei sehr vorsichtig. Die Verbraucherzentrale Hessen und die BaFin warnen vor angeblichen Helfern, die eine Vorabzahlung verlangen und danach verschwinden. Die BaFin holt kein durch Betrug verlorenes Geld zurück und beauftragt damit auch keine Dritten.

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Hinweis

Die Artikel dienen der Aufklärung und sind mit KI-Unterstützung recherchiert. Einzelfälle können abweichen. Für eine rechtliche Einschätzung wende dich an die Verbraucherzentrale oder an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.