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Nachnahme-Paket: Annahme verweigern und nicht zahlen

Der Zusteller will Bargeld für ein Paket, das du nicht bestellt hast oder von einem Shop, dem du nicht traust. Was du an der Tür tust, was nach der Zahlung noch geht und was § 241a BGB sagt.

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Eine behandschuhte Hand hält an einer dunklen Haustür ein Paket und ein Kartenlesegerät mit Geldscheinen, eine andere Hand wehrt mit erhobener Handfläche ab.

Der Zusteller steht vor der Tür, hält ein Paket und will Bargeld dafür. Hast du nichts bestellt oder traust du dem Shop nicht, nimm das Paket nicht an und zahle nicht. Ist das Geld einmal beim Zusteller, bekommst du es nach den Hinweisen von Verbraucherzentrale und Watchlist Internet kaum zurück.

Der Zusteller kassiert, bevor du das Paket siehst

Bei Nachnahme zieht der Zusteller den Betrag für den Absender ein. DHL schreibt, der Fahrer übergebe die Sendung erst, nachdem er den Betrag angenommen hat. Dazu kommt ein Nachnahme-Entgelt, das die Verbraucherzentrale für DHL mit 8,99 Euro zusätzlich zum Porto nennt. Du musst persönlich anwesend sein, ein Einwurf in den Briefkasten ist nicht vorgesehen.

Fakeshops und Versender unbestellter Pakete nutzen das aus. Die Verbraucherzentrale schreibt, unseriöse Anbieter verschickten Pakete an beliebige Personen. Im schlimmsten Fall zahlst du für etwas, das du nicht bestellt hast, und das Unternehmen ist meist nicht auffindbar.Die Watchlist Internet beschreibt, dass Täter Adressen auswählen, an denen mehrere Menschen wohnen oder arbeiten. Besonders gut klappt es, wenn Familienmitglieder oder Kollegen die Tür öffnen und aus Gefälligkeit zahlen. Als Absender erscheinen Verwandte, bekannt wirkende Firmen oder erfundene Unternehmen.

Wie das ausgehen kann, zeigt ein Fall aus Thüringen, über den inFranken berichtet. Ein 29-Jähriger wollte über ein Online-Portal ein Handy für 510 Euro kaufen, zahlte per Nachnahme und fand im Paket laut Polizei statt des Handys ein Päckchen Kaffee.

An der Tür: Was du tust

  1. Prüfe, ob es eine Bestellung gibt.

    Die Verbraucherzentrale rät, vor der Zahlung zu kontrollieren, ob eine entsprechende Bestellung vorliegt. Frag auch Mitbewohner und Familie. Die Watchlist Internet empfiehlt, Nachnahme nur anzunehmen, wenn du ein Paket erwartest und den Absender kennst.

  2. Erwartest du nichts, verweigere die Annahme.

    Sag dem Zusteller, dass du das Paket nicht annimmst. Die Sendung geht dann an den Absender zurück. DHL bietet eine digitale Annahmeverweigerung, solange die Sendung noch nicht ins Zustellfahrzeug geladen ist. Nachnahme-Sendungen nennt DHL dort nicht eigens, ob der Weg bei ihnen offen steht, ist also nicht belegt.

  3. Zahle nicht für andere.

    Ist die Person, für die das Paket gedacht ist, nicht erreichbar, nimm es laut Watchlist Internet nicht an. Es gibt einen neuen Zustellversuch, oder das Paket liegt im Paketshop.

  4. Schreib dir Absender und Sendungsnummer auf.

    Beides brauchst du für eine spätere Anzeige oder wenn doch eine Bestellung auftaucht.

  5. Antworte dem Absender nicht freundlich.

    Laut Verbraucherzentrale kann eine Reaktion auf eine unbestellte Sendung, etwa eine Dankesmail, als Annahme eines Angebots gelten.

Kennst du den Namen oder die Internetadresse des Absenders, gib sie in die Shop-Prüfung ein. Die Prüfung nennt, was wir zu Domain und Betreiber finden, und ersetzt keine Entscheidung an der Tür. Warnungen anderer Nutzer sammelt die Warnliste.

Unbestellte Ware: Was § 241a BGB sagt

Liefert ein Unternehmer einem Verbraucher Ware, die dieser nicht bestellt hat, begründet das nach § 241a Absatz 1 BGB keinen Anspruch gegen den Verbraucher. Die Verbraucherzentrale fasst es so: Durch das bloße Ankommen der Ware entsteht noch kein Kaufvertrag. Im Streitfall muss der Shop beweisen, dass du bestellt hast.

Du musst unbestellte Ware grundsätzlich nicht zurückschicken. Willst du sie loswerden, kontaktiere den Absender und vereinbare eine Rücksendung auf seine Kosten, gehe nicht in Vorkasse. Die Verbraucherzentralen empfehlen, die Ware etwa sechs Monate aufzubewahren, falls ein Zustellfehler vorliegt. Anders ist es, wenn die Ware erkennbar falsch adressiert war oder doppelt geliefert wurde. Dann kann der Händler sie zurückverlangen.

Das gilt für deutsches Recht. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Rückforderung schwieriger wird, wenn du bereits gezahlt hast.

Du hast beim Shop bestellt und willst nicht zahlen

Anders liegt es, wenn du den Kauf selbst ausgelöst hast, etwa bei einem Shop, der dich im letzten Schritt auf Nachnahme gelenkt hat. Dann gibt es einen Vertrag, und § 241a BGB hilft nicht. Hier greift das Widerrufsrecht bei Online-Käufen. Die Verbraucherzentrale beschreibt es so: Du widerrufst innerhalb von 14 Tagen, ohne Grund und formlos. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware, aber erst, wenn dir die Widerrufsbelehrung vorliegt.

Wichtig ist die Form. Es reicht laut Verbraucherzentrale nicht aus, die Ware kommentarlos zurückzuschicken, du erklärst den Widerruf gegenüber dem Verkäufer. Ohne Widerrufsbutton im Shop rät sie zu einer zusätzlichen Erklärung per E-Mail oder Einschreiben.Verweigerst du an der Tür die Annahme, schreibe dem Shop deshalb zusätzlich, dass du widerrufst. Der Händler muss dein Geld innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Widerrufserklärung zurückzahlen, darf aber warten, bis er die Ware zurückhat.

Nach Betrug sieht es aus, wenn der Shop kein Impressum hat, nicht antwortet oder dich auffordert, trotzdem zu zahlen. Dann bleibt dir die Anzeige. Wie du Belege sicherst, steht unter Beweissicherung.

Nachnahme und Vorkasse im Vergleich

Beide Zahlwege lassen dir nach der Zahlung kaum Druckmittel. Bei der Vorkasse überweist du Geld auf ein Konto, was der Artikel Vorkasse im Onlineshop beschreibt. Bei Nachnahme zahlst du bar und hast das Paket in der Hand, kennst aber den Inhalt nicht. Ein Bezahldienst oder eine Bank, bei der du eine Rückbuchung anstoßen könntest, steht nicht dazwischen.

Ob du das Paket vor dem Bezahlen öffnen darfst, ist nicht geregelt. Die Verbraucherzentrale schreibt nur, dass du es zumindest auf äußere Schäden prüfen kannst. Laut Stiftung Warentest, zitiert von inFranken, muss die Post dem Empfänger nicht erlauben, vor dem Bezahlen hineinzusehen. Fragen kannst du trotzdem.

Schon bezahlt

  1. Sichere, was du hast.

    Fotografiere Paket, Aufkleber, Inhalt und die Quittung. Heb die Verpackung auf.

  2. Bitte den Absender schriftlich um Rückzahlung.

    Das lohnt sich nur, wenn Kontaktdaten angegeben sind. Die Watchlist Internet schreibt, dass Täter meist nicht reagieren oder weitere Daten oder Ausweisdokumente verlangen. Schick keine Ausweiskopie.

  3. Erwarte keine Erstattung über die Post.

    Die Watchlist Internet schreibt, eine Rückerstattung über die Post sei im Problemfall nicht mehr möglich. Zuständig wäre der Versender.

  4. Erstatte Anzeige.

    Die Online-Wache deines Bundeslands findest du unter Meldestellen. Wie du den Fall dort schilderst, erklärt der Artikel Fakeshop melden und anzeigen.

In Österreich

Die Watchlist Internet ist eine österreichische Stelle, ihre Warnung gilt dort wie hier: Nachnahme nur annehmen, wenn du das Paket erwartest und den Absender kennst. Ein Betrag, der bezahlt ist, lässt sich laut Watchlist Internet nicht über die Post zurückholen. Meldestellen in Österreich stehen unter Meldestellen Österreich. Die rechtlichen Hinweise zu § 241a BGB oben betreffen deutsches Recht.

Häufige Fragen

Darf ich die Annahme eines Nachnahme-Pakets verweigern?

Ja. Du kannst dem Zusteller sagen, dass du die Sendung nicht annimmst, sie geht dann an den Absender zurück. DHL bietet außerdem eine digitale Annahmeverweigerung, solange die Sendung noch nicht ins Zustellfahrzeug geladen ist. Nachnahme-Sendungen nennt DHL dort nicht eigens.

Muss ich ein unbestelltes Nachnahme-Paket bezahlen?

Nein. Nach Auskunft der Verbraucherzentrale entsteht durch das bloße Ankommen der Ware kein Kaufvertrag. § 241a Absatz 1 BGB begründet bei unbestellter Ware keinen Anspruch gegen dich. Der Shop müsste beweisen, dass du bestellt hast.

Ich habe bezahlt. Bekomme ich das Geld vom Zusteller zurück?

Dafür gibt es keinen Weg über die Post. Die Watchlist Internet schreibt, eine Rückerstattung über die Post sei im Problemfall nicht mehr möglich. Du kannst den Absender um Rückzahlung bitten, sofern Kontaktdaten angegeben sind, und Anzeige erstatten.

Darf ich das Paket vor dem Bezahlen öffnen?

Das ist nicht geregelt. Die Verbraucherzentrale nennt, dass du es auf äußere Schäden prüfen kannst. Laut Stiftung Warentest muss der Zusteller dir das Hineinsehen vor der Zahlung nicht erlauben.

Die Ware vom Fakeshop kommt heute an. Ich will nicht zahlen und sie zurückschicken. Was jetzt?

Hast du bestellt, besteht ein Vertrag. Verweigere die Annahme und widerrufe zusätzlich schriftlich beim Shop, am besten per E-Mail oder Einschreiben. Die Verbraucherzentrale schreibt, dass kommentarloses Zurückschicken nicht ausreicht. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Erhalt der Ware.

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Hinweis

Die Artikel dienen der Aufklärung und sind mit KI-Unterstützung recherchiert. Einzelfälle können abweichen. Für eine rechtliche Einschätzung wende dich an die Verbraucherzentrale oder an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.