Im Landkreis Zwickau überwies ein älterer Mann rund 193.000 Euro auf Konten in Litauen und Bulgarien, nachdem er ein mit KI erstelltes Video gesehen hatte. Das meldete die Polizeidirektion Zwickau am 15. September 2026. In derselben Mitteilung steht ein weiterer Fall: Ein Mann suchte nach einem Anlagebetrug online einen Anwalt und verlor bei einer vermeintlichen Kanzlei weiteres Geld. Beide Fälle folgen demselben Ablauf in drei Stufen.
Drei Stufen, ein Ablauf
Die Fälle, die Polizei und Aufsicht beschreiben, laufen ähnlich ab: Ein Köder weckt Interesse, eine Plattform zeigt Gewinne, die es nicht gibt, und nach dem Verlust folgt ein zweiter Zugriff durch angebliche Helfer. Die Polizeiliche Kriminalprävention beschreibt den Cybertrading-Betrug und warnt davor, dass sich Täter danach als Ermittler oder Anwälte melden (Recovery Scam). Die drei Stufen sind unsere Einteilung.
Stufe 1: der Köder
Der Köder kommt als Video, als Anruf oder als Einladung in eine Chatgruppe. Die BaFin führt Werbung im Internet und in sozialen Medien als erstes ihrer zehn Warnsignale für unseriöse Anlageangebote. Sie schreibt, Betrüger nutzten die Namen von Prominenten ohne deren Zustimmung, um angebliche Geldanlage-Systeme zu empfehlen. Danach folgten oft unerwünschte Anrufe.
KI-Videos mit bekannten Gesichtern
Die Polizeidirektion Zwickau beschrieb im Mai 2026 einen solchen Fall: Eine 77-Jährige stieß im Internet auf ein vermutlich mit KI erzeugtes Video, in dem sich „Prominente“ über Finanzen unterhielten. Über einen Link nahm sie Kontakt auf, danach riefen die Täter sie an. Sie überwies mehrfach Geld auf ausländische Konten und verlor 50.750 Euro. Die Stimme und das Gesicht im Video sagen nichts darüber, ob die gezeigte Person das Angebot kennt.
Angebliche Pre-IPO-Aktien
Pre-IPO-Aktien sind Anteile, die vor einem Börsengang verkauft werden. Watchlist Internet warnte am 22. September 2026 vor einem angeblichen Schweizer Finanzdienstleister namens „Prime Equity Partners“, der per Telefon und E-Mail vorbörsliche Aktien von OpenAI für 622 Euro je Stück anbot.Solche Aktien gibt es laut Watchlist Internet nicht, auch nicht in einer vorbörslichen Variante. Private Unternehmensanteile vor einem Börsengang richten sich laut Watchlist Internet an qualifizierte Investoren. Kleine Privatanleger haben darauf in der Regel keinen Zugriff. Watchlist Internet nennt weitere Auffälligkeiten:
- Gründungsjahr und Domain passen nicht zusammen. Die Website nennt das Gründungsjahr 2015. Die Domain wurde im Juni 2026 registriert.
- Die Adresse stimmt nicht. An der angegebenen Anschrift in Zürich ist das Unternehmen nicht zu finden. Im Impressum fehlen eine Firmenbuch- oder UID-Nummer, Verantwortliche werden nicht genannt.
- Das Sperrkonto bleibt offen. Der Betrag soll binnen fünf Bankarbeitstagen überwiesen werden. Auf welches Konto, werde später mitgeteilt.
- Der Vertrag passt nicht zum Anbieter. Der Zeichnungsschein nennt deutsches Recht und den Gerichtsstand Frankfurt am Main, obwohl weder der Anbieter noch OpenAI in Deutschland sitzen.
- Das Formular sammelt Daten. Abgefragt werden Geburtsdatum, Steuer-Identifikationsnummer und Bankverbindung. Später sollen Ausweis und Wohnsitznachweis folgen.
Die Verbraucherzentrale beschreibt dieselbe Masche für WhatsApp-Gruppen. Dort sollen Interessierte teils direkt an eine oft ausländische IBAN überweisen. Regelmäßig existieren die Aktien nicht, oder es kommt zu keinem Börsengang.Sollen Anleger Kryptowerte an eine Wallet der Täter senden, ist das Geld laut Verbraucherzentrale verloren, weil der Besitzer der Wallet kaum zu ermitteln ist. Was bei Karte und Überweisung noch geht, steht unter Kreditkarte und Chargeback und Geld überwiesen.Eine IBAN kannst du vor der Überweisung in unserer IBAN-Prüfung mit gemeldeten Betrugsfällen abgleichen.
Stufe 2: die Plattform
Auf der Plattform findet laut Polizeilicher Kriminalprävention in der Regel kein Handel statt, die Software zeigt nur fingierte Transaktionen und Gewinne. Betreut wirst du von „Tradern“, die aus Callcentern anrufen und nach einer ersten kleinen Einzahlung auf größere Summen drängen. Vier Merkmale kehren in den Warnungen von Polizei, BaFin und Verbraucherzentrale wieder:
- Kleine Gewinne zum Einstieg. Die Verbraucherzentrale schreibt, manchmal würden zunächst kleine Gewinne angezeigt und teils sogar ausgezahlt. Das dient dem Vertrauensaufbau.
- Ein Berater am Telefon. Die Betreuung läuft über Telefon und Messenger. Die BaFin rät, bei Geldanlagen keine Messenger-Dienste zu nutzen.
- Fernzugriff auf deinen Rechner. Der Berater will per Fernwartungssoftware bei der Kontoeröffnung helfen. Laut BaFin können Täter so Zugangsdaten auslesen. Im Zwickauer Fall vom September floss das Geld nach einem solchen Zugriff auf ein Konto in Litauen.
- Auszahlung nur gegen Zahlung. Vor der Auszahlung werden Steuern, Gebühren oder Versicherungen verlangt. Teils wird ein Geldwäscheverdacht vorgetäuscht.
Die Polizeiliche Kriminalprävention rät: „Überweisen Sie kein weiteres Geld, auch nicht für angebliche Gebühren, Steuern oder Provisionen, um Gewinne ausgezahlt zu bekommen.“ Der Mann Ende 40 aus dem Landkreis Zwickau bemerkte den Betrug an dieser Stelle, als er eine Steuer auf noch nicht ausgezahlte Gewinne zahlen sollte.
Stufe 3: Recovery Scam, die zweite Welle
Recovery Scam heißt: Nach dem Verlust bieten angebliche Kanzleien, Ermittler oder Behörden an, das Geld gegen eine Vorabzahlung zurückzuholen. Im Zwickauer Fall nahm eine vermeintliche Anwaltskanzlei den Mann in eine Messenger-Gruppe auf, der angeblich weitere Geschädigte angehörten. Dort hieß es, sein Geld liege bei einer asiatischen Spielbank. Um heranzukommen, sollte er mehrfach einzahlen. Insgesamt überwies er rund 100.000 Euro an ausländische Konten.
Die Täter finden ihre Opfer auf zwei Wegen. Sie schalten Online-Werbung für Menschen, die nach Hilfe suchen. Und sie nutzen Daten aus dem ersten Betrug. Olesja Jäger von der Verbraucherzentrale Hessen sagt, Betrüger handelten „gezielt und häufig mit Daten, die sie bereits über ihre Opfer besitzen“.Die Verbraucherzentrale Hessen schildert einen Anbieter mit behördenähnlichem Logo, gefälschten Kundenbewertungen und einem Firmensitz im Frankfurter Messeturm, an dem das Unternehmen nicht existiert.
Die Rückführung durch Betrug verlorener Gelder gehört nicht zu den Aufgaben der Bafin. Sie beauftragt auch keine Dritten damit und wendet sich nicht von sich aus an einzelne Personen.
So schreibt es die BaFin in ihrer Verbrauchermitteilung vom 4. Mai 2026. Am 15. September 2026 warnte sie zusätzlich vor Anrufen unter ihrer eigenen Rufnummer, in denen Unbekannte zur Überweisung von Geld auffordern. Die Polizeiliche Kriminalprävention weist darauf hin, dass hinter den Hilfsangeboten oft dieselbe Gruppe steckt wie hinter dem ersten Betrug.
Was das Domain-Alter zeigt: 28 Adressen aus einer BaFin-Warnung
Wie jung die Domains solcher Plattformen sind, haben wir an einer aktuellen Warnung nachgezählt. Am 29. September 2026 warnte die BaFin vor einer Reihe nahezu identischer Websites, die sie unter dem Stichwort „KI-Handelsplattform“ zusammenfasst. Die Liste umfasst 28 Adressen. Laut BaFin haben sie kein rechtsgültiges Impressum und geben die Daten aus dem Kontaktformular an Betreiber unerlaubter Handelsplattformen weiter.
Am 3. Oktober 2026 haben wir für alle 28 Adressen das Registrierungsdatum über die öffentliche Registrierungsauskunft (RDAP) abgefragt. Alle 28 wurden zwischen dem 3. Juli und dem 23. September 2026 registriert. Am Tag der Warnung war die älteste 88 Tage alt, die jüngste sechs Tage. 13 der 28 stammen aus dem September. Die Verbraucherzentrale Hessen nennt denselben Prüfpunkt für Recovery-Angebote: „Eine erst kürzlich registrierte Website ist ein starkes Indiz für Betrug.“
Plattform prüfen: vier Abfragen vor der ersten Einzahlung
Ob ein Anbieter Finanzgeschäfte betreiben darf, steht in den Registern der Aufsichtsbehörden.
- Zulassung nachschlagen.
In Deutschland brauchen Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen eine Erlaubnis der BaFin. Ob ein Unternehmen zugelassen ist, steht in der Unternehmensdatenbank der BaFin. Für Österreich verweist Watchlist Internet auf die Datenbank der Finanzmarktaufsicht FMA. In der Schweiz führt die FINMA eine Liste der Beaufsichtigten.
- Warnlisten lesen.
BaFin und FINMA veröffentlichen Warnungen vor Anbietern ohne Erlaubnis. Beide weisen darauf hin, dass ihre Listen nie vollständig sind. Ein fehlender Eintrag entlastet einen Anbieter also nicht.
- Domain-Alter ansehen.
Gib die Adresse in unsere Prüfung ein. Sie zeigt unter anderem das Domain-Alter und ob die Adresse auf unserer Warnliste steht. Die Abfrage bei der Aufsicht ersetzt sie nicht.
- Identität gegenprüfen.
Die BaFin meldet gehäuft Identitätsmissbrauch: Täter verwenden Namen echter Institute. Such die Kontaktdaten des echten Unternehmens selbst heraus und frag dort nach. Bei Kanzleien rät die Verbraucherzentrale Hessen zur Abfrage im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis.
Wenn du schon gezahlt hast
Nach einer Zahlung zählt die Reihenfolge. Die folgenden Schritte stützen sich auf die Hinweise von BaFin, Polizei und Watchlist Internet.
- Bank anrufen.
Bitte um einen Rückruf der Überweisung und lass das Konto sperren, wenn jemand Zugriff auf deine Zugangsdaten hatte. Die BaFin nennt dafür auch den Sperr-Notruf 116 116. Details unter Geld überwiesen.
- Keine weiteren Zahlungen.
Auch keine Steuer, Gebühr oder Freischaltung. Jede weitere Zahlung vergrößert den Schaden.
- Fernwartung entfernen.
Deinstalliere die Fernwartungssoftware und ändere danach die Passwörter für Online-Banking und E-Mail von einem anderen Gerät aus.
- Belege sichern.
Screenshots der Plattform und des Kontostands, E-Mails, Chatverläufe, Überweisungsbelege. Wie das geht, steht unter Beweissicherung.
- Anzeige erstatten.
Online über die Wache deines Bundeslandes, siehe Meldestellen. Den Ablauf beschreibt der Artikel Fakeshop melden und anzeigen, er gilt hier genauso.
Die BaFin und die Verbraucherzentrale Hessen warnen vor Rückhol-Angeboten gegen Vorschuss. Die BaFin holt kein Geld zurück und beauftragt niemanden damit. Die Polizeiliche Kriminalprävention schreibt: „Verbraucherzentralen treten niemals aktiv mit Betroffenen in Kontakt.“Eine echte Anwältin kannst du selbst auswählen und im Anwaltsverzeichnis nachschlagen. Meldet sich jemand ungefragt und verlangt zuerst Geld, passt das zum Recovery Scam. Welche Maschen sonst gerade laufen, steht in unserer Übersicht Aktuelle Betrugsmaschen.



